Kinderehe: Vom OLG Bamberg für verfassungskonform erklärt!

Frog1(Philipp Blom, Böse Philosophen. Ein Salon in Paris und das vergessene Erbe der Aufklärung, München, 42016)

(Peter Groscurth,Kinderehe: Deshalb ist sie in Deutschland erlaubt, in Franken.de, aktual.,18.6.2016)

Es hat Jahrhunderte gedauert, um uns vom Pfaffentum zu befreien. Und Philipp Blom zeigt in Böse Philosophen, dass (nicht nur) die Kirche höchst repressiv agierte, um die radikale Aufklärung mundtot zu machen. Doch wir haben es geschafft! (Nicht zuletzt dank Wiederanknüpfung an Epikur, Horaz, …, die lange nur im Original, auf Griechisch und Latein, zugänglich waren.) Die vielen, vielen Kirchenaustritte in den letzten Jahren zeigen: Die christliche Sklavenmoral hat ausgedient. Die Gläubigen wenden sich ab.

Doch Grund zur Freude besteht nicht. Ganz im Gegenteil. Durch die von unsern Gutmenschen zur „Bereicherung“ erklärten Flüchtlinge, die wir im letzten Jahr dank Mutti aus „humanitären Gründen“ zu Hunderttausenden unselektiert ins Land einsickern ließen, droht Ungemacht. Der Islam, den sie mit sich schleppen und von dessen moralischer Überlegenheit über alle anderen Religionen diese Blödis überzeugt sind, unterminiert unsere Gesellschaft. Jüngstes Beispiel:

Kinderehen sind – laut OLG Bamberg – mit deutschem Recht vereinbar. Na prima! Wir gratulieren!

Doch es regt sich Widerstand.

In der Kulturzeit vom 05.07.2016 leitete Cécile Schortmann den diesbezüglichen Beitrag von Clemens und Katja Riha „über Mädchen, die zu Bräuten werden“, mit den Worten ein:

„Als Mohammed sich mit seiner jüngsten Frau Ayscha verlobt hat, soll sie sechs gewesen sein, bei der Hochzeit dann neun. Und auch wenn es immer wieder Streit um Ayschas genaues Alter gibt, diese Kinderehe des islamischen Propheten gilt manchen [welch euphemistische Untertreibung!] Muslimen als Vorbild, als Legitimation das gleiche zu tun, also Minderjährige zu heiraten. Genau das ist bei uns aber strikt verboten, oder? Die deutschen Behörden bzw. die Gerichte geraten derzeit in Konflikte, weil sie immer öfter mit Ehefrauen unter 16 zu tun haben, die bereits vor der Einreise nach Deutschland verheiratet wurden, oft während der Flucht. Eigentlich dürfen diese Ehen bei uns nicht anerkannt werden, im Einzelfall aber passiert das dann doch. Ein Kniefall vor dem Schariarecht?“

Der Fall:

„Am OLG Bamberg ging es jüngst um ein syrisches Ehepaar, sie 14, er 21. Das Jugendamt hielt die Ehe für nicht rechtens, nahm die Minderjährige in Obhut.“

„Vor Gericht forderte der sieben Jahre ältere Ehemann, wieder mit der Vierzehnjährigen zusammensein zu dürfen, ohne Aufsicht durch das Jugendamt. Sein gutes Recht, so meint Birgit Na’amni, Rechtsbeistand der Minderjährigen.“

Leander Brößler, OLG Bamberg:

„Die Gesamtumstände ergeben daher auch aus Kindeswohl-Gesichtspunkten [!!!] keine Notwendigkeit, die in Syrien geschlossene Ehe vorliegend als nichtig anzusehen.“

Frauenrechtlerinnen sehen das freilich ganz anders:

Seyran Ateş:

„Ich war entsetzt. Ich konnte das eigentlich gar nicht glauben. Ich war entsetzt und hab‘ gedacht, wir wollen doch eigentlich etwas verbessern, wir wollen doch endlich dahin gehen, dass wir sagen, alle die hier herkommen müssen unsere Verfassung, unsere Grundrechte achten, und wir wollen Menschen in diese Gesellschaft aufnehmen, miteinander leben, die tatsächlich dieses Land verstehen und begreifen. […]

Wenn wir uns die Welt insgesamt global betrachten, sehen wir in der islamischen Welt leider Gottes tatsächlich eine Rückentwicklung nicht zu den wahren Fundamenten, aber zu einem Fundamentalismus, der sehr patriarchal ist, der sehr frauenfeindlich ist, und solch eine Entscheidung hier öffnet dem Tür und Tor und gibt auch gerade dieses Signal zu sagen: Ihr könnt nach eurer Religion tatsächlich Frauen anders behandeln als wir das hier inzwischen tun.“

Monika Michell, Terre des Femmes:

„Dass diese Ehe hier anerkannt wird, das ist ein fatales Signal. Um das zu verhindern, dass das Gericht zu dieser Entscheidung kommt aufgrund der geltenden Gesetzeslage [Welch‘ Pädophilenfreund hat sich das denn ausgedacht??], sagen wir, es muss eine Gesetzesänderung geben. […] Wenn jetzt eben so ein Urteil da ist, das eventuell vom Bundesgerichtshof bestätigt wird [Na, da kommt doch Freude auf: Bei all den (erzkonservativen) Islamverbänden und -verstehern!!], kann es sein, dass viel mehr Minderjährigenehen anerkannt werden und diese Ausnahme zum Regelfall wird.“

Und selbst, wenn auch wenige, Islamwissenschaftler opponieren. Mathias Rohe:

„Im Islam und im islamischen Recht gibt‘s ja nun heftige Debatten über die Frage, ob man Minderjährigenehen verbieten solle [oder, wie in der Türkei gerade diskutiert, ermutigen solle], und viele sagen: Ja, das muss man tun. Also, man hat ja auch Verbündete in diesem Lager.“

Doch an deutschen Gerichten gilt: Im Zweifel für das Recht auf Kinderehe! —

(Wann wohl die ersten unserer Mädchenbumbsenthusiasten ausreisen, konvertieren, ihre Staatsangehörigkeit ändern und dann geehelicht und mit Kinderharem als besonders schutzbedürftige Flüchtlingsfamilie remigrieren?? Das könnte ein höchst lukratives Geschäftsmodell werden…)

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