Kinderficken: Deutschlands Doppelmoral

Michel Houellebecq, Serotonin, Aus dem Französischen von Stephan Kleiner, Köln, ³2019

Frank Bräutigam, Video: Rechtsexperte über den Fall, daserste.de, 10.3.2019, min. 1.16 – 1.38

Zeigt die Bahn-Werbung uns das wahre Deutschland?, bild.de, 25.4.2019

Marc Röhlig, Türkische Religionsbehörde denkt, Mädchen seien ab 9 Jahren heiratsfähig, bento.de, 4.1.2018

Zum einen ist da unsere herkömmliche Rechtsauffassung:

ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam äußert sich über die juristische Einschätzung eines Falls im Tatort Für immer und dich:

„Mit 13 Jahren gilt man rechtlich als Kind.“ „Es gibt da diese eine Szene [in einer der letzten Tatort-Folgen], wo sie [ein Mädchen] sich das Video anschaut, auf dem sie Geschlechtsverkehr […] hat. Das ist ein Sexualdelikt. Gehen wir davon aus, sie ist 13 Jahre alt zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs. Dann ist das automatisch schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. Völlig egal, ob sie das da irgendwie freiwillig gemacht hat oder nicht.“

Wenn schon der Geschlechtsverkehr mit 13-jährigen strafbar ist, so doch wohl erst recht mit noch jüngeren – Kindern.

Eine solche (recht harmlose) Geschichte webte Michel Houellebecq in seinen jüngsten Roman Serotonin ein. Der Pädophile ist hier ein Deutscher und (Hobby-?)Ornithologe:

„Gegen fünf Uhr nachmittags klopfte ein kleines Mädchen an die Tür des Bungalows, also wirklich ein kleines Mädchen, damit wir uns verstehen, ein braunhaariges Mädchen von vielleicht zehn Jahren mit kindlichen Gesichtszügen, aber groß für sein Alter.“ (202)

„Ich [der Erzähler] hatte nie ein Pädophilen-Video gesehen, ich wusste, dass es so was gab, aber mehr auch nicht, und ich spürte sofort, dass sich unter den amateurhaften Aufnahmen leiden würde“. (205)

Der Pädophile „sagte ein paar Worte, die ich nicht verstand, woraufhin die Kleine die Shorts auszog und sich auf den Badschemel setzte, dann spreizte sie die Beine und begann mit dem Mittelfinger über ihre Muschi zu fahren, sie hatte eine kleine, wohlgeformte, aber gänzlich unbehaarte Muschi“. (206)

„Das Mädchen […] ging […] zu dem Deutschen hinüber und kniete sich zwischen seine Schenkel […]. Das Mädchen schien seine Aufgabe ungeachtet seines Alters gekonnt auszuführen, der Ornithologe stieß hin und wieder ein befriedigtes Grunzen aus“. (207f)

Ähnlich lustvolle Vorstellungen scheinen auch Daniel Cohn-Bendit seinerzeit zu seiner ekelhaften Fantasie motiviert zu haben. (Siehe Frosch-Anwandlungen in O. Roehlers „Selbstverfickung“, „Einmal vergewaltigt werden, ist wirklich nicht schlimm“) Nur, dass er, weil links (also per se Gutmensch) von seinen Kolleginnen und Kollegen, diesem verlogenen Pack, als über jeden Verdacht erhaben klassifiziert wurde und weiter hofiert wird.

Normalsterbliche freilich haben für solcherlei Subjekte wenig Verständnis. In Houllebecqs Roman endet das Leben des pädophilen deutschen Ornithologen entsprechend unschön:

„Ich [der Protagonist] dachte kurz an den Ornithologen; vielleicht hatte ihn seine niemals endende Suche viel weiter geführt, in viel trostlosere Gegenden, vielleicht vermoderte er in diesem Augenblick in einem Kerker in Manila, die anderen Häftlinge hatten sich ihm schon ausgiebig gewidmet, sein geschwollener, blutiger Leib war mit einer Schar von Kakerlaken bedeckt, sein Mund mit den zertrümmerten Zähnen außerstande, den in seinen Hals eindringenden Insekten den Weg zu versperren.“ (243)

Zum anderen haben wir – insbesondere dank Mutti und Konsorten –

mittlerweile Hunderttausende ach so süße Flüchtlinge in Deutschland, die sich voll Stolz Muslim nennen. Deren Rechtsauffassung sieht ein wenig anders aus. U.a. scheinen sie Kinderficken toll zu finden. Erst neulich wurde auch in der Türkei per Rechtsgutachten bestätigt, dass Kinderehen zulässig sind. Demnach ist Kinderficken legal, sofern die Opfer Mädchen sind, die mindestens neun Jahre (bzw. Jungs, die zwölf Jahre) alt sind. Aischa, die Mohammed (wie berichtet wird) im Alter von neun Jahren entjungferte, gilt als seine Lieblings-Frau und wird noch heute in allen muslimisch geprägten Ländern voll Freude, inbrünstig besungen.

Doch in der Türkei war die Aufregung unter den Nicht-Erdoğan-Jüngern so groß, dass diesmal (noch!) der Diyanet ein Rückzug geboten schien:

„Nach zwei Tagen der Entrüstung hat Diyanet die Empfehlung […] zerknirscht zurückgenommen.“ (Röhlig)

Mal sehen, wie lange es dauert, bis sich diese entzückende Rechtsauffassung als gleichrangig zu unserer bisherigen durchsetzt. Schon jetzt ist ja alles, was nicht irgendwie einen Migrationshintergrund nachweisen kann, unzeitgemäß, rechts. Siehe die Debatte über Boris Palmers Kritik an der Werbung der Deutschen Bahn.

In ein multikulti-offenes Deutschland scheinen rein Deutsche (i.e. Deutsche ohne Migrationshintergrund) nicht mehr zu passen:

„Für seine Werbung wählte der Konzern den in Ghana geborenen TV-Koch Nelson Müller, die RTL-Moderatorin und Tochter türkischer Eltern Nazan Eckes und den deutsch-finnischen Rennfahrer Nico Rosberg aus. Alle drei sind, so weit man weiß, (auch) Deutsche. Dazwischen zeigt die Bahn einen Anzugträger mit dunklem Teint und eine kraushaarige Frau mit Kind.“ (im Original keine Hervorhebung)

Ob all die rein Deutschen unter den Gutmenschen schon begriffen haben, dass sie Auslaufmodelle sind? Müll gar?

Syrischer Messerstecher von Polizei auf freien Fuß gesetzt

Blutiger Streit vor Döner-Imbiss 18-Jähriger sticht Kontrahent in den Rücken, Berliner Kurier online, 20.4.2019

Statistisch gesehen, gibt es in Berlin jeden Tag über sieben Messerangriffe. In der Nacht zu Sonnabend hat es nun einen 19-Jährigen vor einem Imbiss an der Baumschulenstraße in Treptow erwischt. Er hatte sich mit einem ein Jahr jüngeren Mann gestritten, der plötzlich ein Messer zog und zustach.

An einem Dönerladen waren um kurz nach 2 Uhr zwei junge Männer aneinander geraten. „Die genauen Hintergründe des Streits sind noch unklar“, sagt ein Polizeisprecher. Der 18-Jährige und 19-Jährige prügelten sich, plötzlich spürte der Ältere einen dumpfen Schlag am Rücken. Der Jüngere ergriff daraufhin die Flucht. Freunde des 19-Jährigen Berliners nahmen die Verfolgung auf.

Etwa 150 Meter überwältigten sie den 18-jährigen Syrer. Währenddessen bemerkte der Berliner, dass er am Rücken stark blutete. „Er musste mit einer  erlittenen Stichverletzung in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden“, erklärt der Polizeisprecher. Der festgenommene Messerstecher kam zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung und wurde anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt.“ (im Original kein Fettdruck)

Dank Merkel und Freunden gilt es mittlerweile ja als normal, damit leben zu müssen, aus nichtigem Anlass von ach so süßen Flüchtlingen mit dem Messer gekitzelt zu werden, so normal, dass selbst die Polizei es kaum mehr der Mühe wert findet, solch Pack dingfest zu machen, zumal ja auch die Justiz großzügig pro Flüchtling-Messerstecher zu urteilen geneigt ist. (Siehe LG Münsters Freispruch für afghanischen Totschläger)

Allahu akbar! Tod den kuffār!

 

Merkel triumphiert über Böhmermann

 

Richard Strobl, Böhmermann verliert gegen Merkel: Gericht weist Klage zum „Schmähgedicht“ ab, Merkur online, 16.4.2019

Böhmermann scheitert mit Unterlassungsklage gegen Merkel, SZ online, 16.4.2019

Constantin van Lijnden, Ein Witz, FAZ online, 16.4.2019

Wiebke Ramm, „Keine unangemessenen Nachteile“, SPIEGEL online, 16.4.2019

Wie nicht anders zu erwarten, wurde Jan Böhmermann erneut, diesmal gerichtlich (und im Gefolge die obrigkeitshörige SPD-nahe Presse, sprich SZ) abgewatscht:

„16. April, 14.16 Uhr: Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen. Damit scheiterte Böhmermanns Forderung, Merkel zu verbieten, sein „Schmähgedicht“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als „bewusst verletzend“ zu kritisieren. Das Kanzleramt hatte sich aber ohnehin verpflichtet, dies nicht zu wiederholen.

Das Gericht erklärte die Klage für unzulässig. Sie könne nur erhoben werden, wenn eine Wiederholung drohe. Dies ist offensichtlich aber mit der vorherigen Ankündigung des Kanzleramts nicht mehr gegeben.

Böhmermann gegen Merkel: Anwalt berichtet von Drohungen

Update 16. April, 13.20 Uhr: In der rund zweistündigen, mündlichen Verhandlung am Dienstag betonte Böhmermanns Anwalt Reiner Geulen, sein Mandant werde bis heute persönlich bedroht. Geulen sprach von einer „kriminellen Truppe mit Unterstützung eines Staates“. Die Äußerung der Kanzlerin sei weiter im Internet abrufbar, sie müsse gelöscht werden.“

Voll kaum verhohlener Freude heißt es in der SZ hingegen:

Der Satiriker Jan Böhmermann ist mit seiner Unterlassungsklage gegen Kanzlerin Angela Merkel unterlegen.

Kanzlerin vs. Satiriker; David gegen Goliath: Was ist nur in Böhmermann, das kleine Scheißerchen, gefahren? Statt untertänigst vor Super-Mutti zu kuschen, hat er gewagt aufzumupfen. Nun ist er unterlegen, unterworfen. Gut so.

„Prost Noske,… Das Proletariat ist entwaffnet!“ (siehe auch Deniz’e özgürlük! – Freiheit für Deniz Yücel!)

Und der FAZ-Schreiberling Constantin van Lijnden gibt immerhin zu, dass Auslöser Merkels hündisches Gekusche vor dem Möchtegern-Sultan war, auch wenn er den Schwarzen Peter Böhmermann zuzuschreiben trachtet:

„Aber zu völligem Stillschweigen war [Hündin] Merkel dann doch nicht verurteilt, während sie [schleimerisch-winselnd] das diplomatische Porzellan zusammenfegte, das Böhmermann just zu der Zeit zerschlagen hatte, als Deutschland zur Bewältigung der Flüchtlingskrise auf die Türkei angewiesen war.“

Wir erinnern uns: Erst kam das Fluten Deutschlands mit hunderttausenden ach so süßen Flüchtlingen durch Merkels Scheiß-Politik der unbegrenzten Grenzöffnung. Dann Merkels Deal mit dem Sultan, um die Flut zu stoppen, weil sie sich sonst nicht mehr zu helfen wusste, unser Zauberlehrling, als vor dem Despoten zu kuschen. Dann dessen fortgesetzte, noch heftigere Attacken gegen alle sich nicht Unterwerfenden. Und dann erst Böhmermanns Reaktion per Schmähgedicht auf den Ober-Primitivling. Und was machte Merkel: Sie entschuldigte sich: nicht bei Landsmann Böhmermann (für ihr devotes Buckeln); nein: bei dem von ihr hofierten Widerling weit jenseits Deutschlands, der zigtausende seiner Landsleute eingitterte, darunter auch viele Journalisten, Herr van Lijnden.

Schon vergessen? Schon verdrängt?

Wen wundert’s? Kriecher wie Sie sind ja selbstredend, ohnehin nicht betroffen…

Dass es auch anders geht, zeigt Der Spiegel. Wiebke Ramm beginnt ihren Artikel:

Nein, wir haben nicht verloren„, sagt Jan Böhmermanns Anwalt im Plenarsaal des Verwaltungsgerichts Berlin in die Fernsehkameras. Wenige Minuten zuvor hatte die 6. Kammer die Klage Böhmermanns gegen das Bundeskanzleramt abgewiesen. Doch als Niederlage will Anwalt Reiner Geulen das nicht verstanden wissen. Das Wichtigste hätten sie erreicht, sagt Geulen: Kanzlerin Angela Merkel habe bekräftigt, dass sie Böhmermanns sogenanntes Schmähgedicht nicht noch einmal als einen „bewusst verletzenden Text“ bezeichnen wird, und sie habe ihre Äußerung bedauert.“ (im Original kein Fettdruck)

Hier ist Böhmermann nicht der kleine Hosenscheißer, der vor Mutti gefälligst zu kuschen hat. Danke, Frau Ramm!

Auch dafür, dass Sie folgendes Zitat beisteuern:

„Es könne nicht sein, „dass sich die Kanzlerin in scharfer Form von einem Journalisten distanziert“, sagte Geulen.“

Unser Mutti: Erfüllungsgehilfe des Pseudo-Sultans und Jounalistenmeuchlers. Leider! Welch Schmach und Schande!

 

 

Böhmermann klagt gegen Merkel auf Unterlassung

Verwaltungsgericht Berlin, Terminhinweis: Unterlassungsklage Böhmermann, Pressemitteilung vom 8.4.2019

Jost Müller-Neuhof, Böhmermanns Klage trifft die Richtigen, Der Tagesspiegel online, 15.4.2019

Das wird lustig

Doch dass Jan Böhmermann Recht bekommt, noch dazu gegen unser aller Mutti, ist in unserem obrigkeitshörigen Staat höchst unwahrscheinlich…

Dienstag, den 16. April 2019, 10.00 Uhr,

im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin,
• entweder Saal 4304,
• oder (bei größerer Nachfrage): im Plenarsaal der Gerichts
anberaumt.

Gegenstand des Verfahrens: Unterlassungsklage

Der Kläger will der Beklagten untersagen lassen, öffentlich zu erklären, dass das sog. „Schmähgedicht“, das er im Rahmen eines 6-minütigen satirischen Beitrages in der Sendung „Neo Magazin Royale“ des ZDF am 31. März 2016 vorgetragen hat, gegenüber dem Präsidenten der Türkischen Republik „bewusst verletzend“ ist. Hilfsweise begehrt er, festzustellen, dass die öffentliche Erklärung des Regierungssprechers der Beklagten, die Bundeskanzlerin habe in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten darin übereingestimmt, dass das von ihm im Rahmen eines 6-minütigen satirischen Beitrages in der Sendung „Neo Magazin Royale“ am 31. März 2016 zitierte „Schmähgedicht“ gegenüber dem Präsidenten der Türkischen Republik „bewusst verletzend“ ist, rechtswidrig ist.“

Doch, wer weiß…?? Vielleicht urteilt das Gericht ja ähnlich wie Jost Müller-Neuhof:

„Böhmermann zielte mit seiner Erdogan-Satire auf die Richtigen

Hätte Böhmermann das alles vorausahnen müssen? Vielleicht. Hätte er es deshalb unterlassen müssen? Nein. Die Kunst ist frei, die Satire ist frei, die Presse ist frei. Man darf viel im Namen dieser Freiheit, weshalb auch die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt wurden. Die staatsanwaltschaftliche Interpretation der Szenen hatte, anders als die von Erdogan und Merkel, ergeben, dass die Verse nur vordergründig den türkischen Politiker trafen. In Wahrheit ging es um uns, die wir über Satire richten. Dass einige Gerichte das noch nicht ganz begriffen und das „Schmähgedicht“ in Teilen verboten haben, bestätigt, dass Böhmermann auf die Richtigen zielte.“

 

Irene Kosok über die Realität einer aus Gaza geflüchteten Christin

Thomas Thiel, Erwacht aus einem bösen Traum, FAZ, 2.4.2019, 9

Kaum zu glauben, dass es die nachfolgende Geschichte, erzählt von Thomas Thiel, die der Gutmensch-Ideologie radikal zuwiderläuft, trotzdem geschafft hat, in der gemäßigt gutmenschlich orientierten FAZ veröffentlicht zu werden. Das übliche Berichterstattungsklischee der ach so süßen und friedvollen Flüchtlinge bzw. des ach so frauenfreundlichen Islam wird in dieser Reportage gleich in mehrerlei Hinsicht massiv infrage gestellt.

1. aus der Betroffenenperspektive:
Zu Wort kommt eine a) nicht-muslimische, b) dem Islam kritisch gegenüberstehende c) Frau.

„Hayat kommt aus Gaza. Sie ist palästinensische Christin. […] Hayat heißt nicht Hayat. Aus Angst vor Repression und aus Furcht, ihren Duldungsstatus zu verlieren, will sie ihren Namen nicht in der Zeitung lesen.“ (im Original kein Fettdruck)

Vielen Mitflüchtlingen ist es bereits unerträglich, dass es eine Frau überhaupt wagt, Rechte einzufordern:

Hayat „sagte, dass es sie traurig mache, wenn Frauen keine Rechte hätten. Sofort sei sie [von Mitflüchtlingen] attackiert worden. „Du erzählst Scheiße. Du machst uns schlecht. Frauenrechte sind nur für deutsche Frauen, nicht für unsere.““ (im Original kein Fettdruck)

Tja, ihr Gutmenschen, ihr habt ja sooo recht: Das sind lediglich Ausnahmen, Einzelfälle, selbstverständlich. Der Islam ist ja sooo frauenfreundlich…

2. aus der Helfer(innen)perspektive:
Zu Wort kommt Irene Kosok, Mitarbeiterin im THF Welcome. Sie

„Bekam mit, was geflüchtete Frauen im Tempelhofer Hangar, dem inzwischen geschlossenen Aufnahmelager, bewegte.“ (im Original kein Fettdruck)

 

„Irene Kosok kommt aus einem linken Milieu, sie hat viele Flüchtlinge jahrelang begleitet und muss jetzt erdulden, als Rassistin beschimpft zu werden. „Das Schlimmste ist“, sagt sie, „dass wir exakt den Falschen, den Fundamentalisten, helfen und ausgerechnet denen die Hilfe verweigern, die sich integrieren wollen.“ (im Original kein Fettdruck)

 

„Wie repräsentativ ist Hayats Geschichte? Es gibt darüber keine Statistik. Man kann es so sagen: Wer sie für einen Einzelfall hält, darf sich nicht mit ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern unterhalten.“

Keine Sorge: Gutmenschen tun so was nicht. Sie haben ihre vorgefasste Meinung. A priori wissen sie, was gut und was böse ist. Sie urteilen über die Realität, nicht aus der Realität. Sie sind Meta-Theoretiker, Schwätzer. Sie sitzen in ihrer Blase und quaken…

3. aus der Erzählperspektive:
Kosok:

„“Es muss an die Öffentlichkeit, es darf nicht totgeschwiegen werden. Ich ertrage diese Ignoranz den unschönen Realitäten gegenüber nicht länger.““

Damit ist Kosok zum Scheitern verurteilt: Nicht sein kann, was nicht sein darf. Dass es ihre Geschichte in die FAZ geschafft hat: Das ist der Einzelfall. Doch von nun an wissen wir, wo sie steht. Wir erteilen kein Schreibverbot. Nein, selbstverständlich nicht. Das haben wir nicht nötig: Es steht ja nirgends geschrieben, Nestbeschmutzern eine zweite, dritte… Chance geben zu müssen. Ignorieren reicht. Und ist sehr effektiv…

4. aus der Faktizitätsperspektive:
a) in der Heimat

Das von der Scharia geprägte Recht gilt in Gaza auch für Christen. Im Alter von 15 Jahren habe sie den Hijab tragen müssen, sagt Hayat. […] Für diejenigen, die das Kopftuch als Symbol für Selbstbestimmung der modernen Muslimin betrachten, hat sie eine Botschaft: „Diese Leute haben die Wirklichkeit des Islam nie erlebt. Wenn Sie glauben, dass Gewalt gegen Frauen zu ihrer Religion gehört, dann können Sie pro Kopftuch sein.““ (im Original kein Fettdruck)

 

„Ihr Exmann hatte die Nachricht von der Scheidung verbreitet. Sie war nun eine Geächtete. Ihre Familie wurde von Hamas bedroht. Du musst fliehen, sagte ihr Vater, sonst endet es für uns alle tödlich.“

b) in der Fremde: (z.B.) in Deutschland
Das Fortbestehen der Rollenmuster in der eigenen Familie vs. die Mär von der gelungenen Integration:

„Geschockt stellte sie [Hayat] fest, dass sich die Ansichten des Onkels nach siebzehn Jahren in Europa [!!] kein Stück geändert hatten.“

Das Fortbestehen der Rollenmuster im Flüchtlingswohnheim

„Im Auffanglager am Tempelhofer Flughafen bezog sie mit drei Frauen eine fensterlose Zelle.“ „Eine syrische Muslimin wollte den Raum nicht mit Hayat teilen. Sie sei eine Christin, habe einen bösen Geist. […] Mit der dritten, einer ägyptischen Ingenieurin, schloss sie Freundschaft.“

Die versuchte später, Selbstmord zu verüben: So geht‘s denen, die ausbrechen wollen, aber – aus vielerlei Gründen – nicht können…

Das Schlimmste für sie [Hayat] sei, sagt sie, in Deutschland dem gleichen Denken zu begegnen, das sie in Todesgefahr brachte, beschwichtigt und verharmlost von Politikern, Ämtern, Aktivisten und einer Asylindustrie, die Erfolgsstatistiken präsentieren will. In Rage bringe sie die Eitelkeit eines Milieus, dass [sic] sich Vielfalt auf die Fahnen schreibt, sich für die reale Lage der Flüchtlinge aber nicht interessiert, sie sogar als Rassisten und Nazis beschimpft, wenn sie über ihre Erfahrungen sprechen.“ (im Original kein Fettdruck)

In der von der deutschen Gutmensch-Ideologie geprägten Aufnahmegesellschaft ist für sie kein Platz. Die Pseudointellektuellen des Gutmensch-Lagers favorisieren die Parallelkultur. sie ist ihr weit angenehmer (da weit weniger fordernd) als Integrationskultur. Denn erstere baut und verwaltet sich selbst. Doch letztere fordert Engagement, Gegenseitigkeit und vor allem Konfliktfähigkeit. Und insbesondere Letzteres kennen Gutmenschen nicht: Sie leben in ihrem mittelalterlich-manichäischen gut:böse-Raster. (Auf der Suche nach einem Standort jenseits von gut und böse sind Moralisten par excellece keine geeigneten Reisebegleiter.) Vielleicht liebäugeln sie deswegen mit dem Islam. Der ist ja gleichfalls antagonistisch-scharf positioniert und sanktioniert gnadenlos jeglichen Abweichversuch.

5. aus der Beamten-/Verwaltungsperspektive
Die zunehmend zu beobachtende Resignation im Verwaltungsapparat…

“Das ist so bei denen. Das ist eine andere Kultur. Da können wir nichts machen“ – wie oft habe sie [Kosok] diese Sätze gehört, von Heimleitungen, Aktivisten, Politikern, Polizisten, wenn Frauen sich vergeblich von ihren Männern zu trennen versuchten, wenn sie geschlagen oder vergewaltigt wurden, sagt Kosok.“ (im Original kein Fettdruck)

6. aus der Anerkennungsperspektive
… mündet entweder in Gleichgültigkeit, sprich Standardisierung oder führt damit ggf. sogar zu höchst bedenklichen Urteilen mit entsprechenden Konsequenzen:
Kosok:

„Diese Frauen [die sich wehren] werden ausgebremst […] Sie landen in den Fängen des patriarchalen Islam. Das ist so absurd. Das glaubt man nicht.“

 

„Man mag es nicht glauben: Hayats Asylantrag wurde abgelehnt. Nach Monaten des Wartens bekam sie eine Standardabsage.“

Um das eigene Weltbild aufrechterhalten zu können, wird das Schicksal derer, die nicht in dieses Weltbild passen, ignoriert. Und letztlich werden die so dazu gezwungen sich anzupassen und klein beizugeben oder ihr Leben zu beenden… Doch Gutmenschen kennen keine Scham, wissen sie doch – über jeden Zweifel erhaben! – was gut und was böse ist.

7. aus Gender-Perspektive
Nicht die Geprügelte, sondern der Prügler gilt als schützenswert. (Tut er doch nur, was ihm vom Islam geboten wird: Der Prügler ist der Rechtschaffene, der Schuldlose; die Geprügelte ist das Opfer, das selbst schuld hat.) Merkwürdig ist, dass in der gleichzeitig stattfindenden me-too-Debatte die Schuldthematik von der selben Gutmensch-Clique exakt entgegengesetzt entschieden wird: Hier ist stets der die Frau erniedrigende Macho-Mann das personifiziert Böse.

Fazit Kosok

„Es würde mehr über diese Schicksale berichtet, wenn nicht jeder, der darüber redet, Rassist genannt würde, sagt Kosok. „Nach zwei Jahren stelle ich fest, dass sich diese Tendenz selbst bei vielen Helfern, die noch nicht entnervt das Handtuch geschmissen haben, zur Realitätsverleugnung gesteigert hat.“ Sie habe zwei Jahre gebraucht, um eine Realität zu begreifen, die ihrer [einstigen] Weltsicht komplett widersprochen habe.“

Allein mir fehlt der Glaube, dass Realisten wie Kosok in naher Zukunft mehr Gehör finden…