Verwaltungsgericht Berlin, Terminhinweis: Unterlassungsklage Böhmermann, Pressemitteilung vom 8.4.2019
Jost Müller-Neuhof, Böhmermanns Klage trifft die Richtigen, Der Tagesspiegel online, 15.4.2019
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Das wird lustig…
Doch dass Jan Böhmermann Recht bekommt, noch dazu gegen unser aller Mutti, ist in unserem obrigkeitshörigen Staat höchst unwahrscheinlich…
„Dienstag, den 16. April 2019, 10.00 Uhr,
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin,
• entweder Saal 4304,
• oder (bei größerer Nachfrage): im Plenarsaal der Gerichts
anberaumt.Gegenstand des Verfahrens: Unterlassungsklage
Der Kläger will der Beklagten untersagen lassen, öffentlich zu erklären, dass das sog. „Schmähgedicht“, das er im Rahmen eines 6-minütigen satirischen Beitrages in der Sendung „Neo Magazin Royale“ des ZDF am 31. März 2016 vorgetragen hat, gegenüber dem Präsidenten der Türkischen Republik „bewusst verletzend“ ist. Hilfsweise begehrt er, festzustellen, dass die öffentliche Erklärung des Regierungssprechers der Beklagten, die Bundeskanzlerin habe in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten darin übereingestimmt, dass das von ihm im Rahmen eines 6-minütigen satirischen Beitrages in der Sendung „Neo Magazin Royale“ am 31. März 2016 zitierte „Schmähgedicht“ gegenüber dem Präsidenten der Türkischen Republik „bewusst verletzend“ ist, rechtswidrig ist.“
… Doch, wer weiß…?? Vielleicht urteilt das Gericht ja ähnlich wie Jost Müller-Neuhof:
„Böhmermann zielte mit seiner Erdogan-Satire auf die Richtigen
Hätte Böhmermann das alles vorausahnen müssen? Vielleicht. Hätte er es deshalb unterlassen müssen? Nein. Die Kunst ist frei, die Satire ist frei, die Presse ist frei. Man darf viel im Namen dieser Freiheit, weshalb auch die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt wurden. Die staatsanwaltschaftliche Interpretation der Szenen hatte, anders als die von Erdogan und Merkel, ergeben, dass die Verse nur vordergründig den türkischen Politiker trafen. In Wahrheit ging es um uns, die wir über Satire richten. Dass einige Gerichte das noch nicht ganz begriffen und das „Schmähgedicht“ in Teilen verboten haben, bestätigt, dass Böhmermann auf die Richtigen zielte.“