Gutmenschen-Hybris vs. Kants kategorischen Imperativ

Für Kant heißt Aufklärung zunächst/vor allem Vernunftkritik. Von ihm können wir lernen, was es für einen Aufklärer heißt, weise zu sein, sprich vernünftig zu leben: i.e. vernünftig zu denken und zu handeln.

Unter Bezug auf die Kritik der praktischen Vernunft (Seitenverweise nach AA) sind folgende Aspekte relevant:

  1. Bezug von Theorie und Praxis

Für Kant waren sowohl spekulative/theoretische als auch praktische Vernunft: reine Vernunft. (159) Doch nur die praktische Vernunft helfe uns über die Sinnenwelt hinaus und verschaffe uns Erkenntnisse von übersinnlicher Ordnung und Verknüpfung. (190) In der Verbindung von reiner spekulativer und reiner praktischer Vernunft zu Erkenntnis hat letztere insofern das Primat. (218)

Fazit 1: Handeln hat den Vorrang vor dem Denken. Gut zu sein erweist sich im Handeln.

2. Der Mensch als Zwitterwesen

Möglichkeitsbedingung der praktischen Vernunft sei, dass jede handelnde Person zugleich Noumenon, d.h. reine Intelligenz, als auch Erscheinung sei: Als Erscheinung unterliege sie der Kausalität nach Naturgesetzen, als Noumenon sei sie ein nicht der Zeit nach bestimmtes Dasein — Heidegger greift in Sein und Zeit auf diese Fragestellung zurück —, d.h. als Noumenon ist der/die Handelnde von allem Naturgesetze frei: er/sie unterliegt der Kausalität nach Freiheit. (206)

Fazit 2: Der Mensch ist sowohl Erscheinung (Materie) als auch Geistwesen (Noumenon).*

3. Zur Willensfreiheit des Menschen

Freiheit aber ist ein Postulat: ein zwar theoretischer, aber kein erweislicher Satz (!!), (220) d.h. reiner Vernunftglaube. (226) Denn ein Postulat kann durch spekulative Vernunft weder bewiesen, noch widerlegt werden. (257) Immerhin sei Freiheit die einzige von insgesamt drei Ideen (neben der Idee der Freiheit postuliert Kant noch die Ideen Gott und Unsterblichkeit), wovon wir a priori wissen: weil bzw. insofern sie die Bedingung des moralischen Gesetzes sei. (5)

Fazit 3: Frei ist der Mensch, wenn überhaupt (!), nur in seinem Willen, d.h. als Handelnder.

4. Vom Wesen vernünftigen Handelns

Laut Kant wissen wir also nicht, ob der Mensch überhaupt in seinen Handlungen frei ist oder nicht. Willensfreiheit ist von Kant lediglich postuliert, um sittliches Handeln (und das höchste Gut als Gegenstand sittlichen Handelns) überhaupt begründen zu können: Das höchste Gut sei nur durch Freiheit des Willens hervorzubringen. (203) Wenn jedoch das höchste Gut sich nur im Rahmen der eigenen Vernünftigkeit aus Freiheit begründen lässt, so ist intersubjektive Gültigkeit sittlicher Normen nicht diktierbar! (Selbst von Gott nicht!) Sie ist überhaupt nur erreichbar, wenn diese Normen von (ausnahmslos) allen! Vernunftwesen, sprich Menschen, aufgrund ihrer Vernünftigkeit geteilt werden können. Daher formuliert Kant den kategorischen Imperativ wie folgt:

„Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ (54)

Fazit 4: Sittlich, weil vernünftig, ist das Handeln des Einzelnen, wenn zu erwarten ist, dass dieses Handeln von allen Vernunftwesen (Menschen) als zumindest (einspruchslos) akzeptabel angesehen ist.

5. Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung

Das von Kant gleichwohl zu benennen angestrebte Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung (Prinzip a priori) muss also so gefasst sein, dass es allgemeingültig ist. Es muss folglich ein Wert a priori sein, der aus der Kausalität nach Freiheit resultiert. Im Unterschied zur Kausalität nach Naturgesetzen zielt die Kausalität nach Freiheit nicht auf Ursache(n) als Letztbegründung, sondern auf Zwecke. Das höchste Gut ist folglich der notwendige höchste Zweck. (207) Dementsprechend lässt sich das Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung nun wie folgt setzen:

„Daß, in der Ordnung der Zwecke, der Mensch (mit ihm jedes vernünftige Wesen) Zweck an sich selbst sei, d. i. niemals bloß als Mittel von jemandem (selbst nicht von Gott) ohne zugleich hierbei selbst Zweck zu sein, könne gebraucht werden, daß also die Menschheit in unserer Person uns selbst heilig sein müsse, folgt nunmehr von selbst, weil er das Subjekt des moralischen Gesetzes“ ist. (237; Fettdruck: im Original gesperrt gedruckt)

Fazit 5: Die reine praktische Vernunft kann nur ein (einziges) allgemeines Gesetz formulieren. Der zunächst formulierte kategorische Imperativ ist als das höchste Gut (241) und reine moralische Gesetz, (258) das uneigennützige Achtung fordere, (266) entsprechend so zu präzisieren:

Handle so, dass du jeden Menschen niemals bloß als Mittel, sondern als Zweck an sich selbst gebrauchst.

Schlussfolgerung

Wenn Gutmenschen also unterstellen, allein im Besitz sittlicher Werte zu sein, so ist das eine ungerechtfertigte Anmaßung, weil ihr Anspruch dem Prinzip der Allgemeingültigkeit widerspricht. Im Gegenteil: Indem sie anderen moralische Integrität absprechen, gebrauchen sie diese als Mittel zur Abwertung, also um ihre eigenen Zwecke in eigennütziger Absicht, und d.h. dem Allgemeinheitsgrundsatz zuwider, also widerrechtlich durchzusetzen.


*In Beilage VII seines Buchs Über die Lehre des Spinoza in Briefen an den Herrn Moses Mendelssohn (²1789) stellt Friedrich H. Jacobi daher die Frage: „hat der Mensch Vernunft; oder hat Vernunft den Menschen?“ (Meiner A, 286) und antwortet: „Ich nehme den ganzen Menschen, ohne ihn zu teilen“ (287) und so trifft denn beides zu…

W. Lübcke, Märtyrer von Nazi-Gnaden

Verena Glanos und Joana Voss, Urteil im Mordfall Lübcke, Kulturzeit, 28.1.2021

Ade, Walter Lübcke

Verena Glanos und Joana Voss beginnen ihren Kulturzeit-Beitrag mit der Einblendung eines Zitats des Ermordeten:

„Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten.“ (im Original sogar in Großbuchstaben)

Im Anschluss daran behaupten sie:

Walter Lübcke zahlte sein Eintreten für Werte mit dem Leben.“

Was auffällt, ist die mangelnde Reflexionsbereitschaft: sowohl auf Seite des Ermordeten als auch auf Seite der ihn Glorifizierenden. Beiden Seiten sei gesagt: Für Werte eintreten ist kein Ausweis von Gut-heit (oder Bös-heit). Auch der Mörder hat Werte; und auch er möchte, dass es sich lohnt, in unserem Land zu leben

Also:

kommt es darauf an, die Werte, für die man/frau (jeweils) eintritt, a) zu bestimmen und b) zu begründen, und zwar — nach demokratischer Gepflogenheit — in einem (nach Möglichkeit herrschaftsfreien) Diskurs. Denn was die wahren Werte sind, steht nicht a priori fest und kann — nach Kant — durch reine spekulative Vernunft gar nicht a priori entschieden werden. — Wertsetzung ist, wenn sie überhaupt in der Macht der (reinen praktischen) Vernunft liegt, ein Akt der Freiheit. — Es ist also ein Diskursverfahren nötig. Doch diesen Diskurs verweigerte Lübcke und verweigern alle, die ihn zu einer Märtyrerfigur aufbauen.

— Ein Märtyrer mag (der zu Lebzeiten wenig bekannte Provinzpolitiker) Lübcke durchaus sein, aber das ist nicht die zunächst und hier entscheidende Frage.

Die Grundfrage lautet vielmehr: Welche Werte sind es, für die Lübcke eintritt?

Nun könnte man/frau wie die Autoren sagen:

„christliche Weltanschauung und flüchtlingsfreundliche Politik“.

Doch sind das überhaupt Werte? Und welche Bedeutung haben diese Werte in der deutschen Gegenwartsgesellschaft?

Dazu drei Anmerkungen:

1) Sind christliche Werte — wie immer sie konkret gefasst sein mögen — überhaupt mehrheitsfähig?

Dass das Christentum zunehmend an Bedeutung verliert — auch dank der hunderttausenden zugeströmten islamistisch sozialisierten Flüchtlinge und der Millionen türkischer und türkisch-kurdischer Einst-„Gastarbeiter“ und deren Nachkommen und Nachgezogenen — ist (völlig wertfrei betrachtet: der bloßen Anzahl nach) Fakt. Ob christliche Werte (überhaupt) noch mehrheitlich Relevanz besitzen, ist also fraglich. Fraglich ist folglich auch, ob diese Werte Politik (überhaupt noch) legitimieren, ja oktroyieren dürfen.

2) Ist flüchtlingsfreundliche Politik überhaupt ein Wert?

a) geschichtlicher Legitimierungsversuch:

Im altgriechisch-römischen Kontext — der ja gern pauschal (!) zur Werteabsicherung herhalten muss — mit Sicherheit nicht: In den griechischen Stadtstaaten waren nur Fremde, d.h. Griechen aus anderen Städten geduldet, wenn sie Steuern zahlten (!) und Barbaren, wenn überhaupt, nur als Sklaven. Im Imperium Romanum war das ähnlich. Da also die Begründung unter Verweis auf die griechisch-römische Tradition versagt, bleibt unter Bezug auf geschichtliche Legitimation nur der Rekurs aufs Christentum. Und dass christliche Herrscher des Mittelalters mit Nicht-Landsleuten, insbes. Nicht-Christen nicht gerade lieb und fürsorglich umgegangen sind, ist ebenfalls Fakt. Auch in der Moderne hat sich am Abgrenzungsgrundsatz grundsätzlich nichts geändert. Die Gründung und Selbstbehauptung der Nationalstaaten machte die Differenz zu den je anderen gar zur Voraussetzung. (Im Frei-Klein-Staat Bayern sagt man/frau gern: Mia san‘ mia.)

b) politischer Legitimierungsversuch:

Also bleibt statt geschichtlicher Legitimation nur der Blick auf die Politik der Vor- und Nach-Weltkriege-Zeit. Damit sind wir beim Lieblingsthema der Gutmenschen. Ein Guter zu sein, Gutmensch zu sein heißt für sie: aus dem Holocaust gelernt zu haben — in christlicher Diktion gesprochen confiteor: mea culpa, mea maxima culpa!! — und alles Nationale so weit möglich zu nihilieren und delegitimieren. Und so kommt es zu der bekannten Umwertung der Werte. Die Fremden und damit ihr Fremd-sein wird zum Wert an sich erhöht und erhält den Primat gegenüber dem ihm Entgegengesetzten, also dem Nicht-Fremden, dem Eigenen, das entsprechend abgewertet wird. (Wobei gar nicht darüber nachgedacht wird, was das Eigene denn überhaupt sein könnte!)

3) Wie demokratisch ist Lübckes Statement?

Das von den Autoren Glanos und Voss verkürzte Zitat Lübckes geht im Originalwortlaut wie folgt weiter:

„und wer diese Werte nicht vertritt, kann jederzeit das Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist.“

Typisch Gutmensch: Statt in einen Diskurs einzutreten, verweigert Gutmensch Lübcke den Diskurs. Noch schlimmer: Er wertet alle Deutschen, die nicht seiner Ansicht sind, als unwert ab, in Deutschland zu leben. Er will nicht mit ihnen reden, er will sie nicht sehen, er will nicht mit ihnen zu tun haben. Er will, dass sie das Land verlassen. Er will die Diktatur der Gutmenschen.

Welch ein Demokrat, der da hofiert wird.

ttt warnt vor Islamisierung

Joachim Gaertner, Islamismus auf dem Bildungsweg, ttt, 17.1.2021

In seinem am 17.1.2021 in der Sendung ttt ausgestrahlten Beitrag stellt Joachim Gaertner fest:

„Es gibt einen europäischen Jihadismus. Doch wie sich die Täter radikalisieren, wie ihre Ideologie verbreitet wird, wie gezielt auch mitten in Deutschland fundamentalistische Institutionen aufgebaut werden – darüber ist in der Öffentlichkeit kaum etwas bekannt.“

Gaertner will dies ändern, also aufklären.

Um die Wege der Indoktrination aufzuzeigen, führte er Experten-Interviews, von denen zwei in seinen Video-Beitrag integriert sind.

I
Expertenmeinungen
1. Hugo Micheron, Terrorismusforscher an der Princeton University
Micheron behauptet:

„Ich habe viele Interviews mit Jihadisten im Gefängnis geführt und war sehr überrascht, dass das Wichtigste für sie Bildung und Erziehung von Kindern ist.“

„Für sie ist das die Zukunft. Sie sagen: Wir waren ein paar Dutzend in den 90er Jahren, wir sind heute 6.000 in Europa. Wenn wir in zehn Jahren 100.000 sind, werden wir siegen.“

2. Heiko Heinisch, Islamismusforscher

Ziel der Islamisten ist also die Machtübernahme durch tausendfache Nachwuchsrekrutierung/-züchtung von klein auf. Als Mittel dienen Radikalisierungszentren, deren Aufbau von unserem Dhimmi-Staat zumindest toleriert, zum Teil sogar mit Steuergeldern bewusst gefördert wird,

wie Heinisch überzeugt ist:

„Es ist nicht nur so, dass deutsche Stellen, staatliche Institutionen, Politiker, mit diesen Organisationen zusammenarbeiten“

„Einige dieser Organisationen werden auch jährlich mit Millionenbeträgen vom deutschen Staat, vom deutschen Steuerzahler gefördert.“

Gaertner geht in seinem Beitrag auf zwei dieser von der Regierung auf Länder- wie auf Bundesebene tolerierten Unterwanderungsbewegungen ein.

II

Islamistische Organisationen in der EU und auf deutschem Boden

  1. Ditib

Die Organisation, die wie keine andere bislang die deutsche Gesellschaft unterwanderte und mit Billigung der Regierung auch weiterhin unterwandern darf und soll (!), ist Ditib.

„Die größte Moschee Deutschlands, die neue Zentralmoschee in Köln, wird, so wie 900 weitere Moscheen in Deutschland, vom Verband Ditib betrieben. Ditib untersteht direkt dem türkischen Ministerpräsidenten Erdoğan und seiner islamistischen Agenda. Sie unterläuft das deutsche Bildungssystem, denn ihre Imame werden in der Türkei ausgebildet und sind Beamte des türkischen Staates. Erdoğan selbst eröffnete die Moschee. Die deutsche Zivilgesellschaft blieb ausgeschlossen. Ditib arbeitet mit dem türkischen Geheimdienst zusammen.

In de[re]n Koranschulen lernen die Kinder etwas ganz Anderes als an öffentlichen Schulen, mussten sogar türkisch-nationalistische Kriegsszenen nachspielen. Dennoch hält die Bundesregierung an einer Zusammenarbeit mit Ditib fest.“ (im Original kein Fettdruck)

Was ist der deutsche Staat doch für ein schwächlich-jämmerliches Waschlappen-Gebilde, der einen Potentaten und Antidemokraten mit nicht-deutschem Pass nebst seiner ihm hörigen Entourage von Primitivlingen ermächtigt, auf einem diesem fremden: dem deutschen Hoheitsgebiet ungeniert türkische Politik zu treiben, und das heißt anti-demokratische, also gegen die Verfassung des deutschen Staates und der deutschen Bevölkerung gerichtete Politik!

2. Muslimbruderschaft in der EU

Eine weitere der durch deutsche Stellen genehmigten Bildungsanstalten (Plural!) ist das Europäische Institut für Humanwissenschaften in Frankfurt. Gaertner merkt hierzu an:

„Tatsächlich bauen Islamisten ein ganzes Bildungssystem auf. Von Koranschulen über Kulturvereine bis zu Universitäten. Meist unter wohlklingenden Namen wie das „Europäische Institut für Humanwissenschaften“ in Frankfurt. Nach Erkenntnissen des hessischen Verfassungsschutzes eine Kaderschmiede der international tätigen Muslimbruderschaft. Ihr Ziel ist die Errichtung eines Gottesstaates. Sie liefert den ideologischen Hintergrund für militante Islamisten, auch für den Mord an Samuel Paty.“ (im Original kein Fettdruck)

Für Heinisch steht fest, dass der Aufruf zum Mord an Paty aus der Muslimbruderschaft heraus initiiert wurde:

„Die Kampagne gegen ihn wurde nicht von Salafisten, nicht von Jihadisten initiiert. Sie wurde von Personen aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft initiiert“.

„Der legalistische Islamismus startet die Kampagnen, arbeitet mit dem Wort, benennt quasi das Ziel, das es zu attackieren gilt. Und irgendein Jihadist greift dann eben zur Waffe und attackiert dieses Ziel tatsächlich gewaltsam.“

3. Muslimbruderschaft in Deutschland

Doch die Muslimbruderschaft ist nicht nur im französischsprachigen Europa, sondern auch in Deutschland aktiv. — Der sich ahnungslos stellenden Bundesregierung ist also Mittäterschaft an der Ermordung Patys vorzuwerfen! —
Besonders lehrreich: Laut Gaertner ist die Muslimbruderschaft ausgerechnet in den neuen Bundesländern aktiv, die von Merkel & Co. doch so gern — pauschal — als Neonazi-durseucht diffamiert werden:

„In den letzten Jahren waren die Muslimbrüder besonders im Osten Deutschlands, in Sachsen aktiv. Hier – wo bis vor fünf Jahren kaum Muslime gelebt haben – baute die sogenannte „Sächsische Begegnungsstätte“ gezielt Bildungszentren auf, in denen ein extremistischer Islam gelehrt wird.“

Gemäß des Spruchs Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich völlig ungeniert genießen die Islamisten in diesen Gemeinden Narrenfreiheit. Denn wo sich alles auf die Beobachtung der und den Kampf gegen die Neonazi-Szene konzentriert, können sich andere Biotope (Krebsgeschwüren gleich) wohlgemut und unbehelligt etablieren und wuchern und sich ggf. auch noch bei den Dhimmi-Gutmenschen als Opfer inszenieren:

Die Sachsen: Sind doch alle verkappte Rechte, alle Neonazi-Sympathisanten, die den friedfertigen Islam unterdrücken. Pfui Teufel!

Islamisten also sind die Profiteure der wert-indifferenten deutschen Dhimmi-Gesellschaft, die einerseits sich aus ihrem Holocaust-Trauma heraus instinktiv gegen alles, was rechts ist oder sein könnte lautstark (medienwirksam: verbal!) distanziert und andererseits vor Minderheitenansprüchen kuscht und sich wegduckt. Die Islamisten nutzen und verstärken nur den Trend. Gaertner:

„Das Ziel der Islamisten ist immer, die Gesellschaft zu spalten, autonome muslimische Communities zu schaffen.“

III

Deutschland, einig Dhimmi-Land

Gerade schon vor-polarisierte Gemeinden — sei es, dass ihnen Gespaltenheit lediglich (erst) unterstellt wird, oder dass sie tatsächlich (bereits) gespalten sind — sind also für weitere Spaltung empfänglich. In einigen unserer europäischen Nachbarstaaten ist dies in fortgeschrittenem Stadium schon zu besichtigen.

Heinisch:

„Das lässt sich in manchen Ländern – Frankreich, Belgien, Großbritannien – bereits beobachten.“

„Es gibt dann tatsächlich Parallelgesellschaften, abgeschottete Gebiete, in denen mehrheitlich Muslime leben, in denen nach islamischen Regeln gelebt wird, quasi die Scharia Gültigkeit besitzt.“

Also, Freunde, was Deutschland wahrlich und wahrhaftig braucht: das ist ein wunderschöner, anarchisch wilder Multikulti-Garten!! Ein Paradies –:

unter dem Diktat des Islamismus! Hurra!

Denen, die das nicht wollen — falls es die doch gibt —, sei ins Gedächtnis gerufen: In § 92 Strafgesetzbuch heißt es unter Abs. 3, S. 2:

„Bestrebungen gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland [sind] solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen.“

Letzteres, siehe Beispiele in Gaertners Beitrag, ist die Agenda von Merkel & Co. Und die einzige Partei (im Bundestag), die dagegen opponiert, ist die AfD. Und folglich gilt es, die mundtot zu machen: auf dass es niemanden mehr gebe, der Merkel & Co auch nur zu attackieren wage!

 

IV

Relativierung der Kritik

Doch Gaertner ist kein Revoluzzer (höchstens ein ganz klein bisschen). Und auch den Islam findet er, ganz Dhimmi, der er ist, gar nie nicht problematisch. Und um das auch allen Zuschauern und Lesern ja einzuhämmern, kommt zum guten Schluss — wie könnte es denn anders sein — die Aussage, die in einem Gutmenschen-Beitrag in einer Gutmenschen-Sendung in einem Gutmenschen-Programm… auf keinen Fall fehlen darf. Gaertner:

„Rechte Propagandisten missbrauchen die Gewalttaten, um Stimmung gegen die Millionen hier lebender, friedliebender Muslime zu machen. Diese Spaltung ist ganz im Sinne der Islamisten. Man bekämpft sie am ehesten, indem man die fundamentalistischen Einrichtungen enttarnt, ihre Strategie offenlegt und indem man die muslimischen Deutschen darin bestärkt, einen gemäßigten Islam zu leben. Einen Islam, der die strikte Trennung von Religion und Staat bedingungslos anerkennt.“ (im Original kein Fettdruck)

Dass es einen solchen Islam nicht gibt und gar nie nicht geben kann, weil dies dem Islam grundsätzlich widerspricht, ficht Gaertner freilich nicht an.

Er will ja nur den Saul geben

und dabei höchstens ein klein bisschen wider den Stachel löcken…

(Luther; Lukas-Evangelium, 26, 14)

 

Von Schirachs grandios neues Meister-Machwerk „Feinde – Gegen die Zeit“

Ferdinand von Schirach im Gespräch mit Wolfram Eilenberger über Die Feinde des Rechts, SRF, Sternstunde Philosophie, 10.1.2021

Ferdinand von Schirach, Feinde – Gegen die Zeit, ARD, 3.1.2021

Thomas Kirn, Trauer, Wut und Verachtung sind geblieben, FAZ online, 25.9.2012

Maximilian Haase, Kölner Jubiläums-„Tatort“: Gab es in der DDR spionierende Prostituierte?, zum Tatort „Der Tod der Anderen“, Weser Kurier online, 10.1.2021

Der Tod der Anderen, Tatort (aus Köln), ARD, 10.1.2021

Katja Weise, NDR Buch des Monats Januar: „Unheimlich nah“, NDR, 12.1.2021

Johann Scheerer, Unheimlich nah, München, 2021

Sophokles, Antigone, Übersetzt von Friedrich Hölderlin, Bearbeitet von Martin Walser und Edgar Selge. Berlin, 62017

Was wurde um den Spielfilm Feinde – Gegen die Zeit in der ARD für ein Aufwand betrieben! Er wurde vorab massiv beworben und nach der Ausstrahlung vielfach besprochen und kommentiert. Ist der Film doch Produkt eines „der erfolgreichsten Schriftsteller der Gegenwart“. (Begleittext zur Sternstunde) Und alles nur, um das TV-Publikum (nochmals) darüber aufzuklären, dass der deutschen Polizei Folter anzuwenden untersagt ist und unter allen Umständen unterlassen werden müsse.

Ausgangspunkt des Films ist der mittlerweile fast zwei Jahrzehnte (!!) zurückliegende Fall der Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob von Metzlers im Jahr 2002. Denn es begab sich Unerhörtes:

„Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner verfiel [damals…] zur Rettung des Kindes, für dessen Überleben er noch eine winzige Chance sah, auf einen in den Polizeiannalen bisher einmaligen Vorgang: Er ordnete die Androhung von Schmerzen durch einen Untergebenen an, er ordnete Vorbereitungen zum Schmerzzufügen an, er verlangte, dies solle unter ärztlicher Aufsicht geschehen, und er ordnete Nachforschungen über die Möglichkeit eines Wahrheitsserums an.“

Ferdinand von Schirach, der damals bereits (ganz Gutmensch) Stellung bezog und klar machte, dass die Anwendung von Folter unter keinen Umständen zu rechtfertigen sei, bekam, wie er in einem Gespräch mit Wolfram Eilenberger jetzt (!!) ausführte, u.a. Post von Leuten, die seine Rechtsauffassung nicht teil(t)en:

„Dass Leute aus einem ersten Impuls heraus denken: Wie kann man nur so kalt sein? Ja, wie kann man nur ein Kind den Prinzipien des Rechtsstaats opfern? Das ist eine verständliche Reaktion. Und ich dachte mir, vielleicht muss man das noch mal anders erzählen, diese Geschichte. Und auch klar machen, was die Folge dieser bösen Tat eigentlich ist, nämlich ganz am Schluss ist es die Folge, dass alle verlieren: der Rechtsstaat verliert, aber auch der Beschuldigte kann nicht verurteilt werden.“

Is‘ ja toll! — Warum von Schirach aber erst jetzt auf diese Vorgänge von anno dazumal reagiert, dazu schweigt er stille.

Und auch was mit dem Opfer, dem entführten Kind, geschieht, blendet sein Film, der ja laut Autor eine andere Erzählung des Ausgangsfalls intendiert, aus. Was aus der entführten Zwölfjährigen im Film wird, interessiert nicht.

Ganz anders im jüngsten Tatort-Krimi:

„Der bemitleidenswerte Norbert Jütte (Roland Riebeling) wurde gekidnappt und in ein Kellerverlies gesperrt, wo er jämmerlich zu sterben drohte, was der „Tatort“ in oft harten Szenen begleitete.“ (im Original kein Fettdruck)

Und was passiert, wenn der/die Entführte frei kommt? Was passiert mit den Familienangehörigen? — Johann Scheerer, der Sohn des entführten und nach mehreren Wochen erst freigelassenen Jan Philipp Reemtsma, der gerade seinen zweiten Roman über seinen Aufarbeitungsprozess veröffentlichte, der vom NDR zum Buch des Monats Januar 2021 gekürt wurde, meint:

„Ich glaube, dass der Prozess, sich überhaupt als Opfer zu sehen, in den allermeisten Fällen erst sehr, sehr lange nach dem tatsächlichen Verbrechen überhaupt anfängt. Wie lange es dauert, bis der abgeschlossen ist, ist, glaube ich, sehr individuell verschieden.“

Für den Gutmensch-Juristen von Schirach aber zählen nicht die Ängste und Qualen der Opfer. Die sind ihm scheiß egal. Ihm geht es nur um die eindeutig juristischen Aspekte: und zwar aus seiner Sicht auf das Recht. Das im Film Dargestellte ist bloß Mittel zum Zweck: Vorlauf zur und in die Rede des (in sich selbst verliebten) Anwalts: des Gutmenschen par excellence. Und so erzählt von Schirach in seinem Film denselben (fiktiven) Fall aus lediglich zwei Perspektiven, zwei Handlungssequenzen: aus der des absolut bösen Polizisten, weil der den vermeintlichen Entführer foltert(e), und aus der des absolut guten, arrogant-selbstgerechten Rechtsanwalts des vermeintlichen Entführers. So sind die Rollen von Gut und Böse von Anfang an clare et distincte eindeutig präzisiert und zugeordnet. Die dem Fall zu Grunde liegende Beziehung Entführer:Opfer verkommt in beiden Erzählungen zur bloßen Staffage. Selbst die Beziehung Polizist:Entführer ist rein funktional ausgeleuchtet und instrumentalisiert.

(Anders als z.B. in Doğan Akhanlıs lesenswertem Roman Fasıl, in dem er, der selbst gefoltert wurde, Folter aus Sicht des Gefolterten und des Folterers in zwei separaten Erzählsträngen gegen- und miteinander bespiegelt. Im Mittelteil des Buchs, in dem sich die beiden Stränge treffen, auf den sie vorlaufen und sich begegnen, sind die Namen derer auf transparentem Papier eingeblendet, die seinerzeit von der türkischen Militärjunta unter General Kenan Evren 1980/81 zu Tode gefoltert wurden. — Bislang ist dieses Stück nacherlebbar gemachter Geschichte leider nicht ins Deutsche übersetzt.)

Die holzschnittartig vorgetragene Film-Inszenierung von Schirachs hingegen dient nur dazu, auch dem letzten Depperl von Zuschauer für alle Zeiten die Gutmensch-Sicht einzubläuen, dass Folter im Polizeieinsatz prinzipiell unstatthaft sei und gar nie, nie nicht angewandt werden dürfe. Und so kulminieren die beiden Film-Erzählungen – die des Polizisten und die des Rechtsanwalts – denn auch in der Gerichtsverhandlung. In ihr wird der Entführer durch das durch den Rechtsanwalt dominierte Gerichtsverfahren aus seiner Rolle als Täter entbunden und sukzessive zum Opfer von Polizeigewalt umgewertet und ummaskiert; und statt des Entführers wird der Polizist auf die Anklagebank gesetzt. Auf dass allen erwartungsvoll vor der Glotze Sitzenden das Licht der TV-Moral aufgehe: Der Polizist ist der Böse! Der Verbrecher ist ein armes Opfer von Polizeiwillkür – habt Mitleid, ihr Zuschauer! – und ist — so die Moral von der Geschicht‘ — entsprechend auf freien Fuß zu setzen.

Von Schirach hätte sein Belehrungsstück freilich noch anders, z.B. als griechische Tragödie aufführen können. Dann aber wäre freilich der Vorführeffekt von Gut (Anwalt) vs. Böse (Polizist) nicht mehr haltbar gewesen. Denn, wie Martin Walser und Edgar Selge über Sophokles‘ Tragödie Antigone schreiben:

„Die Tragödie ist aber umso mehr Tragödie, je weniger einer der Handelnden einfach verurteilt werden kann. Das Stück ist umso mehr unser Stück, je mehr alle gegeneinander Handelnden uns für sich einnehmen können, uns gefallen können. Und uns auch gefallen wollen. Stimme und Gegenstimme sind hier nicht so weit auseinander wie Gott und Teufel im christlichen Kasperletheater.“

Doch von Schirach bezweckt etwas anderes: Er will gar nicht, wie er behauptet, zum Nachdenken anregen. Er will sein Publikum über Gut und Böse belehren. Er ist der Wissende, der TV-Kasperl, der Gutmensch vom Dienst schlechthin. Er ist es, der seinem Publikum sagt, was es zu wissen und zu befolgen hat. Merke: der Polizist ist der Böse! Jeder Polizist ein potenzieller Folterer! (So wie es einst pauschal-verallgemeinernd hieß: Soldaten sind Mörder!) Gutmenschen ist Differenzierung verhasst. Würde die doch ihren Absolutheitsanspruch unterminieren.

Von Schirachs Film ist folglich zu lesen als nur ein Mosaiksteinchen mehr, um das Gutmensch-Bild des bösen Polizisten, hier als Folterer, wie zuvor schon als Neonazi, Schläger, Rassist, etc. im Bewusstsein der TV-Konsument*innen nachhaltig zu verankern.

Wozu bloß nur…?