Can Dündar übernimmt Erdoğans Putsch-Erzählung

Can Dündar, Kampf auf der Bosporus-Brücke, ZDF, 22.1.2021

Ein Zitat Erdogans von 1998 ist heute aktueller denn je, Focus online, 25.6.2017

Wie schön.

Erdoğans Propaganda hat gesiegt.

Nun also ist das dilettantisch vorgetragene Schein-Pütschchen vom 15. Juli 2016 endlich auch in Deutschland vom Staatsfernsehen offiziell zum echten Putschversuch der Gülen-Bewegung erklärt.

Hurra! Can Dündar sei Dank.

Wir gratulieren! Çok teşekkür ederiz!

Warum der Putsch höchst wahrscheinlich ein Schein-Putsch war, muss nicht wiederholt werden. Die Indizien sind hinlänglich bekannt. Es genügt hier allein der verräterische Hinweis aus dem Film:

„Alles beginnt mit einer Handvoll Soldaten.“

Eine Handvoll Soldaten

als zu allem entschlossene Putschisten:

Toll!! Das macht Eindruck

und lehrt die putscherprobten türkischen Militärs wahrlich das Fürchten!!

Wer auch nur halbwegs Ahnung von der Politik der Türkei ab den 60er Jahren hat —

wozu auch zählt, dass man/frau

  • sich mit den geglückten Putschs zuvor befasste,
  • die Lage vor Ort in langzeitigen Aufenthalten selbst erlebte und
  • Türkisch kann, um die Stimmung und die diversen Quellen überhaupt selbständig und unabhängig recherchieren zu können!! —,

der hatte an der AKP-Version schon am Putschtag Zweifel…

Bemerkenswert an Dündars Beitrag sind daher nicht die gezeigten (!) Vorgänge auf der (einen) Bosporus-Brücke. Die sind ohnehin dokumentiert und (zumindest in der Türkei) wohl bekannt.

Auch die Behauptung, es handle sich in der vorgelegten Rekonstruktion des Putschablaufs um

„exklusive Recherchen“

ist dreist gelogen. Das Material ist bekannt.

Bei den Vorgängen auf der Brücke handelt sich um Aufzeichnungen von Überwachungskameras. Dass die Brücke Tag und Nacht unter Dauerbeobachtung steht, weiß jeder (Türke).

Das ließe sich für Inszenierungen doch herrlichst nutzen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Und die AKP ist hervorragend in der Propaganda!

Fazit: Der Film ist in seiner politischen Botschaft nur Verarsche für des Denkens Unwillige. Nichts besonderes also.

Bemerkenswert allein — weil herrlich entlarvend — aber sind die dümmlich-kläglichen Kommentare des damaligen deutschen Botschafters Martin Erdmann:

„Das war für uns alle ein Ereignis, das in unseren kühnsten Träumen, Albträumen nicht hätte stattfinden können.“

und des damaligen Spiegel-Türkei-Korrespondenten Maximilian Popp:

„Wenn man verstehen will, was in dieser Nacht in der Türkei vor sich ging, dann muss man auf diese Brücke schauen.“

Naiver geht’s nicht!

Die Vorgänge auf der einen Brücke waren für Sieg oder Niederlage des Putschs völlig irrelevant!! (Auf der zweiten Brücke fand Putsch überhaupt nicht statt.) Außerdem: Ein paar wenige Soldaten — noch dazu die Unerfahrensten der Unerfahrenen, die Dümmsten der Dummen: zum Schlachten auserkorene Opferlämmer — Die gegen den Mob der Straße. Klar, wie das ausgeht!!

Die sofort einsetzende Handy-Foto-Video-Flut der Gegenbewegung — ausgelöst durch Erdoğans eigene Handybotschaft als Initial — lieferte denn auch früh schon die heldenhafte Staffage für die nachfolgende Erzählung: Den triumphalen Sieg der (guten) von den Moscheen aus (!!) zum Märtyrertod aufgeputschten AKP-Huldiger gegen die (böse) Gülenisten-Minderheit, die der AKP den demokratisch errungenen Sieg stehlen will…

Alles höchst durchsichtig.

Zur Erinnerung: Schon 1998 legte der kommende Sultan die Strategie fest:

„Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind.“

Und auch wie er die Macht zu übernehmen gedenke, sprach er in aller Öffentlichkeit aus:

„Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten“.

Besonderes Augenmerk galt und gilt dabei dem (weil am leichtesten formbaren) Nachwuchs: Ne güzel şehit olmak! (Wie schön, Märtyrer zu werden!) wird jedem Schulbuben bereits eingebläut.

Bestens vorbereitet kam so der Tag des inszenierten Pütschchens, der Tag des Geschenks, um die sukzessiv aufgebaute Volksarmee der Gläubigen wachzuküssen, die Ernte einzufahren und den totalen Sieg für Allah und seinen Sultan endlich zu verkünden.

Allāhu akbar!

Und was die Gewaltorgie anbelangt:

auch die kam alles andere als unvorhersehbar. Türkische Medien und ihre Konsumenten lieben drastische Bildsprache; je blutiger, desto stimulierender. Voll Genuss werden Leichen mehrmals in Nahaufnahme herangezoomt und (mindestens dreimal hintereinander) in Miniserie gezeigt und das mehrmals pro Stunde, auf allen Kanälen, aus diversen Perspektiven, um ja kein Detail auszulassen. Türken leben mit und in dieser Bilderflut. Die Texte sind darauf abgestimmte Aufputsch-Begleitmusik. Die Botschaften sind wenig differenziert und ebenfalls extrem blutrünstig. — Beispiel aus der Presse: Blut kann nur mit Blut reingewaschen werden. — Beispiel aus einer AKP-Veranstaltung: Sie werden im Blut schwimmen… — Dies ist Alltag. Auch der heldenhafte Kampf gegen die PKK — jeder Kurde: ein PKK-Aktivist, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist — ist jedem Türken Herzensangelegenheit. Foltervideos der (Para-)Militärs kursieren im Netz und werden stolz verbreitet und gelikt. Wer will, kann auch beim Köpfen zusehen. Die Mehrheit der türkischen Familien kennt Folter ohnehin aus eigener Erfahrung. In der Putschzeit 1980 wurden Hunderttausende inhaftiert und viele davon gefoltert. Mehr als hundert sind — von staatlichen Stellen bestätigt — während der Folter gestorben. Jeder Türke kennt zudem mehrere („erfolgreiche“) Mordanschläge aus seinem persönlichen Umfeld. Selbstjustiz ist Alltag: in Stadt und Land. Jeden Tag werden im Schnitt drei Frauen ermordet. Bei allen Morden geht es häufig um die Ehre. Sein Gesicht vor den andern wahren, ist oberstes Gebot. Selbst Blutrache über Generationen ist nicht ungewöhnlich. Kaum eine Hochzeit auf dem Land — und in den zunehmend verdörflichenden Städten — ohne Freudenschüsse (und dadurch Verletzte).

— Parallelen zum Leben im IS sind selbstredend rein zufällig…

Von der Gewalt überrascht sein konnten also nur Ahnungslose, Weltfremde, Sesselfurzer.

Erdmann und Popp: Was seid ihr doch für armselige Expertchen,

nur tauglich fürs Deppenfernsehen.

 

 

 

 

Erdoğan und Refah

Frog1(Yekta Özden, „Erdoğans Krieg gegen die Kemalisten hat nie aufgehört“, Interviewt von Tim Neshitov, SZ, 5.8.2016, 7)

(European Court of Human Rights, CASE OF REFAH PARTİSİ (THE WELFARE PARTY), Straßburg, 13.2.2003)

Der ehemalige türkische Verfassungsrichter Yekta Özden, unter dessen Vorsitz Refah (als Partei) Anfang 1998 verboten wurde, hält das damals ausgesprochene Verbot auch im Nachhinein noch für „richtig“:

„Ja, ich halte es auch heute für richtig, dass solche Parteien verboten werden.

[und antwortet auf Tim Neshitovs nächste Frage:]

Wie hat sich die AKP entwickelt?

Sie unterscheidet sich heute kaum noch von Refah. Die AKP setzt eigentlich die  islamistische Agenda von Refah um.“

Das war, ist und bleibt Erdoğans Agenda, ob die verblendeten Gutmenschen dies nun wahrhaben wollen oder nicht…

Übrigens: Am 13.2.2003 bestätigte der EGMR die Rechtmäßigkeit des Parteiverbots unter Verweis auf beabsichtigte Einführung der Scharia.

Hier für all die Gutmenschen, die vom EGMR angeführten Hinweise auf die Absicht der türkischen Islamisten, die Scharia wieder einzuführen, zum Nachlesen:

„(b) Sharia

120. The Court observes in the first place that the intention to set up a regime based on sharia was explicitly portended in the following remarks cited by the Constitutional Court, which had been made by certain members of Refah, all of whom were MPs:

– In a television interview broadcast on 24 November 1996 Mr Hasan Hüseyin Ceylan, Refah MP for the province of Ankara, said that sharia was the solution for the country (see paragraph 34 above);

– On 8 May 1997 Mr İbrahim Halil Çelik, Refah MP for the province of Şanlıurfa, said: “I will fight to the end to introduce sharia” (see paragraph 37 above);

– In April 1994 Mr Şevki Yılmaz, Refah MP for the province of Rize, urged believers to “call to account those who turn their backs on the precepts of the Koran and those who deprive Allah’s Messenger of his jurisdiction in their country” and asserted: “Only 39% [of the rules] in the Koran are applied in this country. Six thousand five hundred verses have been quietly forgotten …” He went on to say: “The condition to be met before prayer is the Islamisation of power. Allah says that, before mosques, it is the path of power which must be Muslim” and “The question Allah will ask you is this: ‘Why, in the time of the blasphemous regime, did you not work for the construction of an Islamic State?’ Erbakan and his friends want to bring Islam to this country in the form of a political party. The prosecutor understood that clearly. If we could understand that as he did, the problem would be solved” (see paragraph 33 above).

121. The Court further notes the following remarks by Refah’s chairman and vice-chairman, on their desire to set up a “just order” or “order of justice” or “God’s order”, which the Constitutional Court took into consideration:

– On 13 April 1994 Mr Necmettin Erbakan said: “Refah will come to power and a just order [adil dozen] will be established” (see paragraph 31 above), and in a speech on 7 May 1996 he praised “those who contribute, with conviction, to the supremacy of Allah” (see paragraph 39 above);

– While on pilgrimage in 1993 Mr Ahmet Tekdal said: “If the people … do not work hard enough to bring about the advent of ‘hak nizami’ [a just order or God’s order], … they will be tyrannised by [renegades] and will eventually disappear … they will not be able to give a satisfactory account of themselves to Allah, as they will not have worked to establish ‘hak nizami’ ” (see paragraph 35 above).

122. Even though these last two statements lend themselves to a number of different interpretations, their common denominator is that they both refer to religious or divine rules as the basis for the political regime which the speakers wished to bring into being. They betray ambiguity about those speakers’ attachment to any order not based on religious rules. In the light of the context created by the various views attributed to Refah’s leaders which the Constitutional Court cited in its judgment, for example on the question of the wearing of Islamic headscarves in the public sector or on the organisation of working hours in the civil service to fit in with the appointed times for prayers, the statements concerned could reasonably have been understood as confirming statements made by Refah MPs which revealed the party’s intention of setting up a regime based on sharia. The Court can therefore accept the Constitutional Court’s conclusion that these remarks and stances of Refah’s leaders formed a whole and gave a clear picture of a model conceived and proposed by the party of a State and society organised according to religious rules.

123. The Court concurs in the Chamber’s view that sharia is incompatible with the fundamental principles of democracy, as set forth in the Convention:

“72. Like the Constitutional Court, the Court considers that sharia, which faithfully reflects the dogmas and divine rules laid down by religion, is stable and invariable. Principles such as pluralism in the political sphere or the constant evolution of public freedoms have no place in it. The Court notes that, when read together, the offending statements, which contain explicit references to the introduction of sharia, are difficult to reconcile with the fundamental principles of democracy, as conceived in the Convention taken as a whole. It is difficult to declare one’s respect for democracy and human rights while at the same time supporting a regime based on sharia, which clearly diverges from Convention values, particularly with regard to its criminal law and criminal procedure, its rules on the legal status of women and the way it intervenes in all spheres of private and public life in accordance with religious precepts. … In the Court’s view, a political party whose actions seem to be aimed at introducing sharia in a State party to the Convention can hardly be regarded as an association complying with the democratic ideal that underlies the whole of the Convention.”

124. The Court must not lose sight of the fact that in the past political movements based on religious fundamentalism have been able to seize political power in certain States and have had the opportunity to set up the model of society which they had in mind. It considers that, in accordance with the Convention’s provisions, each Contracting State may oppose such political movements in the light of its historical experience.

125. The Court further observes that there was already an Islamic theocratic regime under Ottoman law. When the former theocratic regime was dismantled and the republican regime was being set up, Turkey opted for a form of secularism which confined Islam and other religions to the sphere of private religious practice. Mindful of the importance for survival of the democratic regime of ensuring respect for the principle of secularism in Turkey, the Court considers that the Constitutional Court was justified in holding that Refah’s policy of establishing sharia was incompatible with democracy (see paragraph 40 above).

[Insbesondere die folgenden Ausführungen sollten angesichts der Flutung Deutschlands mit fundamentalistisch vorgeprägten Sunniten aus diversen die Scharia preisenden Regionen dieser Erde heute wieder aufmerksam gelesen werden!!]

(c) Sharia and its relationship with the plurality of legal systems proposed by Refah

126. The Court will next examine the applicants’ argument that the Chamber contradicted itself in holding that Refah supported introducing both a plurality of legal systems and sharia simultaneously.

It takes note of the Constitutional Court’s considerations concerning the part played by a plurality of legal systems in the application of sharia in the history of Islamic law. These showed that sharia is a system of law applicable to relations between Muslims themselves and between Muslims and the adherents of other faiths. In order to enable the communities owing allegiance to other religions to live in a society dominated by sharia, a plurality of legal systems had also been introduced by the Islamic theocratic regime during the Ottoman Empire, before the Republic was founded.

127. The Court is not required to express an opinion in the abstract on the advantages and disadvantages of a plurality of legal systems. It notes, for the purposes of the present case, that – as the Constitutional Court observed – Refah’s policy was to apply some of sharia’s private-law rules to a large part of the population in Turkey (namely Muslims), within the framework of a plurality of legal systems. Such a policy goes beyond the freedom of individuals to observe the precepts of their religion, for example by organising religious wedding ceremonies before or after a civil marriage (a common practice in Turkey) and according religious marriage the effect of a civil marriage (see, mutatis mutandis, Serif v. Greece, no. 38178/97, § 50, ECHR 1999-IX). This Refah policy falls outside the private sphere to which Turkish law confines religion and suffers from the same contradictions with the Convention system as the introduction of sharia (see paragraph 125 above).

128. Pursuing that line of reasoning, the Court rreligion.

It reiterates that freedom of religion, including the freedom to manifest one’s religion by worship and observance, is primarily a matter of individual conscience, and stresses that the sphere of individual conscience is quite different from the field of private law, which concerns the organisation and functioning of society as a whole.

It has not been disputed before the Court that in Turkey everyone can observe in his private life the requirements of his religion. On the other hand, Turkey, like any other Contracting Party, may legitimately prevent the application within its jurisdiction of private-law rules of religious inspiration prejudicial to public order and the values of democracy for Convention purposes (such as rules permitting discrimination based on the gender of the parties concerned, as in polygamy and privileges for the male sex in matters of divorce and succession). The freedom to enter into contracts cannot encroach upon the State’s role as the neutral and impartial organiser of the exercise of religions, faiths and beliefs (see paragraphs 91‑92 above).ejects the applicants’ argument that prohibiting a plurality of private-law systems in the name of the special role of secularism in Turkey amounted to establishing discrimination against Muslims who wished to live their private lives in accordance with the precepts of their religion.

It reiterates that freedom of religion, including the freedom to manifest one’s religion by worship and observance, is primarily a matter of individual conscience, and stresses that the sphere of individual conscience is quite different from the field of private law, which concerns the organisation and functioning of society as a whole.

It has not been disputed before the Court that in Turkey everyone can observe in his private life the requirements of his religion. On the other hand, Turkey, like any other Contracting Party, may legitimately prevent the application within its jurisdiction of private-law rules of religious inspiration prejudicial to public order and the values of democracy for Convention purposes (such as rules permitting discrimination based on the gender of the parties concerned, as in polygamy and privileges for the male sex in matters of divorce and succession). The freedom to enter into contracts cannot encroach upon the State’s role as the neutral and impartial organiser of the exercise of religions, faiths and beliefs (see paragraphs 91‑92 above).“ (im Original keine Hervorhebungen)

(Siehe auch: Merkel und Co. sehen Erdoğan insgeheim als Islamisten)

Frog4

 

Wir schaffen das! — Wirklich? Von wegen…

Frog1(Hunderte Anwerbeversuche von Islamisten bei Flüchtlingen, N24 (online), 14.8.2016)

(Martin Lutz u. Daniel F. Sturm, Bundesländer zählen mehr als 1000 Kinderehen, WELT online, 14.8.2016)

(Minister: Nicht alle Flüchtlinge registriert, n-tv online, 3.8.2016)

(Bis Ende September sollen alle Flüchtlinge registriert sein, Tagesspiegel online, 11.8.2016)

(Stefan Groß, 5 Gründe, warum die Flüchtlinge heimlich weiter zu uns kommen, The European online, 7.8.2016)

Die Überforderung ist eklatant!! Hier (nur) drei Baustellen:

Islamisierung der Flüchtlinge

Die Anwerbungsbemühungen und -praktiken der Salafisten in/im Umfeld der Flüchtlingsheime sind lange bekannt. Genauso lange wurden sie totgeschwiegen. Es wurde abgewiegelt und verharmlost. Kritiker wurden in die rechte Ecke gestellt. (Und Pegidas Protest dadurch aufgewertet.) Getan wurde nichts. Musste ja auch nicht sein: Denn es gab ja kein Problem. Der Verfassungsschutz hat lange gewartet, gemahnt und gezögert, jetzt ist Hans-Georg Maaßen der Kragen geplatzt. Die Inaktivität der Gutmenschen-Politik ist ihm zu viel geworden und er hat seinen Frust geäußert:

„Der Verfassungsschutz beobachtet mit Sorge die Versuche radikaler Islamisten, unter Flüchtlingen neue Mitstreiter anzuwerben. „Es gibt bislang mehr als 340 Fälle, die uns bekannt geworden sind“, sagte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen. „Aber das sind nur die, von denen wir erfahren haben. Vermutlich gibt es mehr Fälle.“
Maaßen sagte, der Verfassungsschutz habe Betreiber von Flüchtlingsheimen bereits für das Problem sensibilisiert [!!] und ihnen Informationen dazu [!!] an die Hand gegeben. „Es bereitet uns Sorge, wenn Salafisten und andere Islamisten Werbung in den Asylunterkünften machen.“
Der Verfassungsschutzchef beklagte: „Bekanntermaßen sind unter den Asylsuchenden sehr viele junge Männer mit sunnitischer Konfession. Die kommen oft aus konservativen islamischen Milieus und wollen freitags in eine arabischsprachige Moschee gehen.“

Unter diesen gebe es zahlreiche islamistische, salafistische Moscheen in Deutschland. [!!] „Sie bilden ein Vorfeld der Radikalisierung. Das ist gefährlich. Deshalb haben wir eine Vielzahl unter Beobachtung [!!] genommen“, sagte Maaßen. „In Deutschland ist es so, dass die arabischsprachige Moscheenlandschaft nicht organisiert ist. Von staatlicher Seite besteht da relativ wenig Einflussmöglichkeit.“

Und im Fall von Ditib?? Die Organisation darf – trotz der heuchlerisch-distanzierten Verlautbarungen aller Parteien – weiterhin und weitgehend unbehelligt den Türken in Deutschland Erdoğan preisen, den Nachwuchs für das Märtyrerwesen begeistern, gegen Gülen und seine Bewegung hetzen… Ach, wie liberal wir kuffar doch sind! Herrlich!

Nicht-Registrierung der Flüchtlinge
Zunächst hieß es vollmundig (3.8.2016):
„Alle [!!] nach Deutschland eingereisten Flüchtlinge sind registriert, das gab das [verlogene] Bundesamt für Flüchtlinge und Migration am Dienstag bekannt. Sie seien mit Fingerabdrücken, Foto und Personendaten erfasst und polizeilich überprüft worden, sagte die Leiterin des operativen Bereichs, Katja Wilken-Klein, im ZDF. „Das gibt grundsätzlich Sicherheit, zu sehen, wer ist im Land.“ (im Original keine Hervorhebungen)
Wer’s glaubt(e)… Dann ruderte Frank-Jürgen Weise zurück. Nun gibt er zu, dass seine Behörde doch – noch immer – nicht wisse, wer denn alles nach Deutschland hereingekommen sei, hereingebeten wurde. Funktionierende Grenzsicherung sieht anders aus!! Immerhin verspricht der Versager nun:

Bamf-Chef Frank-Jürgen Weise sagte der „Wirtschaftswoche“: „Bis Ende September werden wir allen geflüchteten Menschen die Möglichkeit gegeben haben, ihren Antrag zu stellen“. Dann wisse man, wer im Land ist und welchen Status dieser hat. Dem Bamf war wiederholt eine zu schleppende Registrierung der Flüchtlinge vorgeworfen worden.

In diesem Jahr sind bislang nach den Angaben Weises 240.000 Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Bei der Behörde stapeln sich aber immer noch etwa 500.000 nicht bearbeitete Asylanträge. Weise dazu: „Wenn die Zahl neuer Flüchtlinge auf dem aktuellen Niveau bleibt, dann wollen wir bis Mitte 2017 alle Altfälle abgeschlossen haben“.

Wer’s glaubt(e)… Man/frau sollte aber (zudem) bedenken: Das oben Genannte bezieht sich nur auf die Altlasten!! Das Einschleusungsspiel geht unterdessen munter weiter. Hier ein Auszug aus einem Artikel von Stefan Groß:

„Viele Bundespolizisten äußern ihren Unmut über den von oben politisch verordneten Kontrollverlust. Einige Beamte vermuten gar, dass über 1000 Einreisen pro Tag stattfinden; darunter sind immer wieder Personen, bei denen „deutliche Bezüge zu terroristischen Aktivitäten“ festzustellen waren. Die Bundesrepublik, so die Kritik aus den Reihen der Polizei in Frankfurt/Oder, ist auch nach
der geschlossenen Balkanroute ein offenes Scheunentor.“

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

Zunahme der Kinderehen: Relativierung unseres Rechtssystems
Kinderehen sind nicht nur ein Importproblem, das entsteht, weil all die Gutmenschen sich und uns einreden, dass wir jeden Flüchtling aufnehmen müssen. (Als wenn wir nicht genug hausgemachte Probleme hätten.) Nein! Kinderehen werden sogar in Deutschland geschlossen!!! Allahu akbar! In vorauseilendem Gehorsam und Unterwerfung unter das Diktat des Islam ist also auch bei uns Mohammeds Lebensstil nun zu einem (wenn auch noch – bislang! – nicht zum einzig und allein seelig machenden) Ideal erklärt:

„Es gibt sie wieder in Deutschland – die Kinderbraut, meist verheiratet mit einem älteren Mann. Die Kinderehe kommt mit der Flüchtlingswelle, aber sie wird auch hierzulande geschlossen, nach Scharia-Recht oder in Roma-Familien, unter dem Radar der Behörden. Über 1000 Kinderehen haben die Bundesländer gezählt. Doch die Dunkelziffer ist hoch.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigt gegenüber der „Welt am Sonntag“ jetzt die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an, die sich ab dem 5. September in Berlin mit den Kinderehen befassen wird. Nach geltendem Recht sollen Ehen in Deutschland nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden, Ausnahmen sind bisher aber ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann [einer der Heuchler!!] sagte [wider besseres Wissen] der „Welt am Sonntag“, der Schutz von Kindern müsse absolute Priorität haben. Das müsse auch für minderjährige Flüchtlinge gelten. „Zwangsehen sind in Deutschland strafbar, das ist auch richtig so. Niemand, erst recht nicht ein Kind, darf zur Ehe gezwungen [!!] werden.““ (im Original keine Hervorhebungen)

Das also ist der Ausweg à la Gutmensch Oppermann: Kein Zwang, kein Problem. Halleluja! Wir danken, für Ihre Klarstellung, hoca!

Komisch auch, dass so wenige Frauen lautstark gegen die Kinderehe protestieren: Sie wollen wohl lieber Gutmensch sein als ihre erkämpften Rechte verteidigen… Armes Abendland!!

Frog4

Putins Kaderreserve und Parallelen zur Türkei unter Erdoğan

Frog1(Julia Smirnova, Wladimir Putins Kaderreserve, WELT, 2.8.2016, 7)

(Ehemaliger Istanbuler Gouverneur in U-Haft, Neue Zürcher Zeitung online, 5.8.2016)

In ihrem lesenswerten Artikel legt Julia Smirnova knapp dar, dass Putin Neubesetzungen von Gouverneursposten derzeit verstärkt mit Geheimdienstlern besetzt:

„Von den [neulich] vier ernannten Gouverneuren haben drei bei Geheimdiensten gearbeitet. Igor Wassiljew, der nun an der Spitze des Gebiets Kirow steht, arbeitete beim KGB in der gleichen Abteilung die Putin. Dimitri Mironow, der neue Gouverneur des Gebiets Jaroslawl, […] begann seine Karriere ebenfalls beim KGB“ und war wie „Jewgeni Sinitschew, der neue Gouverneur der russischen Exklave Kaliningrad“ „Mitarbeiter des Geheimdienstes FSO, der Leibgarde des Staatschefs.“ (im Original keine Hervorhebungen)

Smirnova schließt sich der Meinung Jewgeni Mintschenkos an, dass Putin

„seit mehreren Jahren“ dabei sei, „eine neue Version eines Politbüros [zu etablieren], in dem Putin zwischen verschiedenen Interessengruppen moderiert. Nun seien die Geheimdienste in das „Politbüro“ eingezogen.“

These: „Moskau gehe es nicht um Effizienz, sondern um die Kontrolle.

Interessant ist folgender Nebenaspekt:

Als Grund für die Notwendigkeit der Neubesetzungen wurden (der Öffentlichkeit) Korruptionsvorwürfe genannt: „der ehemalige Gouverneur des Gebiets Kirow, Nikita Belych“ soll „Schmiergeld in Höhe von 400.000 Euro von einem Unternehmen erpresst […] haben.“ Im Haus des „ehemalige[n] Leitner des Zolldienstes Andrej Beljaninow“ habe der FSB „Bargeld im Schuhkartons – umgerechnet rund 800.000 Euro“ gefunden. (im Original keine Hervorhebungen)

Da es aber in einem „durch und durch korrupten System“ (wie in Russland) nicht ungewöhnlich ist, etwas Unschönes zu entdecken, so man/frau denn dies auch entdecken will, vermutet Jekaterina Schulman hierin „Zeichen für eine verschärfte Konkurrenz zwischen diversen Machtgruppen um Ressourcen, die angesichts der Rezession immer knapper werden.“ (im Original keine Hervorhebungen)

Parallelen zur Türkei??

Parallele zu Putins Gouverneur-Neubesetzungen: U.a. sind seit dem Putsch in der Türkei auch einige Gouverneursposten vakant geworden, aber (vordergründig) nicht aus Korruptions-, sondern Illoyalitätsverdacht:

„Ein Gericht in Istanbul habe in der Nacht zum Freitag gegen Ex-Gouverneur Hüseyin Avni Mutlu sowie sieben Provinz-Gouverneure, einen Vize-Gouverneur und drei Distrikt-Gouverneure Haftbefehle erlassen, meldete die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu. Den Verdächtigen werde vorgeworfen, der Bewegung des Predigers Fethullah Gülen anzugehören.“ (im Original keine Hervorhebungen)

Erdoğan und die Geheimdienste: Im Gegensatz zu Putin begann (Sesamkringelverkäufer) Erdoğan seine berufliche Karriere nicht im Geheimdienst. Der Putschversuch (15.7.2016) lässt zudem vermuten, dass die Besetzung der türkischen Geheimdienste mit loyalen Gefolgsleuten bis dahin (zumindest) noch nicht abgeschlossen wurde. Auch für Erdoğan kommt es daher darauf an, eine Art Politbüro zu kreieren, um die Kontrolle über alle Kräfte (zur Festigung und Sicherung der eigenen Macht) zu erlangen. Der Putsch ermöglicht ihm, den Nationalen Sicherheitsrat, Millî Güvenlik Kurulu (MGK), entsprechend zu instrumentalisieren.

Korruptionsvorwürfe gegen Erdoğan und seine Clique: Auch für Erdoğan sind Effizienzaspekte zweitrangig, gleichwohl wichtig: Die gegen Erdoğans Mitstreiter und ihn selbst gerichteten Korruptionsvideos und Anklagen im/ab Winter 2013/14 zeigten spätestens zu diesem Zeitpunkt, dass es (damals) in Judikative und Exekutive starke (innerislamistische) Opposition (Gegenclique) gab – ob mit oder ohne Wissen der Geheimdienste bleibt offen. Erdoğans Horten von Geld in Schuhkartons legt zudem nahe, dass er sich damals (zumindest) nicht sicher war, die Staatsgeschäfte mittel- und langfristig weiterführen und damit seine erworbenen Gelder sowie künftigen Geldquellen (Ressourcen) für sich (aber auch seine Klientel/Clique) sichern zu können:

Die Effizienz des Systems ist wichtig, um den Machterhalt zu sichern…

(Mehr zu den Parallelen unter Erdoğan, der Demokrat)

Frog4

Erdoğan vs. Gülen

Frog1(Türkische First Lady: Emine Erdogan preist Harem – und erntet Kritik, SPIEGEL online, 10.3.2016)

(Britta Zekorn, Mit Macht gegen die Medien, Kulturzeit Kompakt, 28.7.2016)

(Zülfü Livaneli, Lauter Dilettanten?, FAZ, 18.7.2016, 11)

(Mike Szymanski, Die Nächsten, bitte, SZ, 5.8.2016, 7)

(James Jeffrey, Gülen darf nicht bleiben, Aus dem Englischen von Matthias Schulz, ZEIT, 1.9.2016, 11)

In ihrem Bericht Mit Macht gegen die Medien lässt Britta Zekorn den Musiker Marc Sinan zu Wort kommen. Er sagt:

„Ich denke, dass wir unterschätzen, welche Gewalt der Islamismus hat, dem die AKP nahe steht. Wenn man sieht, dass es islamistische Kräfte sind, die bereit sind zu sterben für den großen Führer. Dann hat das eine Dimension, die mir vorher nicht so klar war. Was auch erstaunlich ist, ist, dass der Soundtreck, der dazu läuft, das Vokabular des IS ist. Und ich habe die Befürchtung, dass Erdoğan dabei ist, sich an die Spitze einer islamistischen Bewegung zu stellen, die eine weit größere Bedrohung für den Nahen Osten und auch für Europa ist, als wir momentan uns das eingestehen wollen.“

Tja, mein Lieber, solange, zum einen, ihr Gutmenschen jeden Flüchtling und dessen Islam prinzipiell als Bereicherung empfindet und – unkontrolliert – willkommen heißt, all den Hereinströmenden voll Freude christenfreie Räume (so ‚was, übrigens, nennt ihr in anderem Zusammenhang Parallelwelten…) schafft , damit sie ungestört von euch kuffār unter sich sind (u.a. damit sie – Beispiel: Der Mörder von Ansbach – ungestört Bomben basteln können) und (mehr und mehr) Moscheen baut, ihre Rechtsauffassungen toleriert (Kinderehe, Prügeln von Frauen, Ehrenmorde, etc., alles nicht so schlimm, nicht wahr??) und zum andern unsere EU-Bosse, Mutti und Co., Erdoğan sogar als Partner (!) ansehen, sorgt IHR selbst dafür, dass, und das ist nur ein Beispiel, die Ditib auf deutschem Boden weiter hetzen darf…

Hauptgründe für die Verfolgung der Gülen-Bewegung, auch in Deutschland:

Gülen steht für a) Bildung, und zwar b) von Jungs und Mädchen gleichermaßen, c) für Integrität und d) Staatstreue.

Erdoğan aber a) steht für Imam-Hatip-Schulen. (Das ist seine geistig-geistliche Heimat: Mit der Kaaba als Zentrum. Fremdsprache: Arabisch. Von wegen: Achse Ankara-Brüssel…) — b) Zur Erinnerung: Es war Erdoğans Frau, die dieses Jahr!! sagte: Die Bildungsstätte einer Frau sei der Harem… — c) Die AKP, der komplette, top-down durchstrukturierte Staatsapparat, die von der AKP dominierten Wirtschaftsbereiche, etc. sind durch und durch korrupt (was sowohl Erdoğan als auch dessen – für ihn zu sterben bereiten – Fans jedoch nicht schlimm finden…) Zülfü Livaneli:

„Die Gülen- Bewegung veröffentlichte Mitschnitte von Telefongesprächen und andere Dokumente, die das ganze Ausmaß der Korruption von Erdogan und seiner Regierung belegten. Seitdem ist die Gülen-Bewegung ein Albtraum für Erdogan. Er beschloss, ihre Anhänger aus der Armee und dem Justizdienst zu entfernen und auszuschalten. Nun bietet sich diese Gelegenheit.“ — Ein Geschenk Gottes!

— d) Die AKP arbeitet zudem daran, die Verfassung zu ändern. Erdoğans Lieblingspartner: Die sunnitisch dominierten Scharia-Regime. (Siehe auch: Auch die Bundesregierung sieht Erdoğan insgeheim als Islamisten) Ziel: Schaffung eines neu-osmanischen Reichs. Die Türkei soll wieder dominant, ἡγεμών werden. Und deren ἡγεμών wiederum sei Erdoğan. Was sonst??!! Und dann – hurrah!! – auf gegen Europa!!…

Ja, ihr Gutmenschen, wir Europäer sind durchaus willkommen: Als Dschizya-Zahler

Arbeitsteilung zwischen Erdoğan und Gülen

Mike Szymanski schreibt hierzu treffend:

„Erdoğan hatte die Partei, die islamisch-konservative AKP. Und Gülen hatte sein Netzwerk im Staatsapparat. In der Türkei war das jahrzehntelang so: Wer die Regierung stellt,  regiert das Land noch lange nicht. Man muss die Bürokratie beherrschen, die Polizei, die Armee. Das war Gülens Ansatz, der es immer abgelehnt hatte, selbst mit seiner Bewegung eine Partei zu gründen.“

Interessant ist, dass nun, da Gülen  zum Staatsfeind erklärt wurde, ihm und seiner Bewegung nicht nur die  Enthüllungen der Machenschaften des tiefen Staats (Ergenekon, Balyoz) zur Last gelegt werden,

James Jeffrey, Botschafter der USA in der Türkei bis 2010, erzählt:

„2010 begannen Gülenisten aber, Erdoğan-treue Generale [sic] strafrechtlich zu verfolgen, dann nahmen sie seine engsten Verbündeten und seine Familie ins Visier. Ihr Ziel: der Sturz Erdoğans. 2013 reagierte Erdoğan, indem er die Justiz von Gülenisten säubern ließ.

Dass die Gülenisten auch das Militär unterwandert hatten, war seit Langem gemutmaßt worden, deshalb hatte Erdoğan für den August [2016] geplant, verdächtige ranghohe Offiziere ihrer Ämter zu entheben. Das war der Auslöser für den Staatsstreich im Juli“ 2016.

sondern auch die Ermordung von Hrant Dink:

„Jeder Kummer der vergangenen Jahre, jede empfundene Ungerechtigkeit, jedes größere Verbrechen im Land wird, so bekommt man den Eindruck, gerade mit Gülen und dessen Netzwerk in Beziehung gebracht. Der Mord an Hrant Dink, dem großen armenisch-türkischen Versöhner, aus dem Jahr 2007? Womöglich hätten Gülen-Anhänger die Hand [auch hier] im Spiel. Es heißt, es gebe neue Erkenntnisse. Es gibt Festnahmen.“

Was nicht viel heißen will: Denn Verhaften lässt Erdoğan ja gern…

Frog4