Gutmenschen-Hybris vs. Kants kategorischen Imperativ

Für Kant heißt Aufklärung zunächst/vor allem Vernunftkritik. Von ihm können wir lernen, was es für einen Aufklärer heißt, weise zu sein, sprich vernünftig zu leben: i.e. vernünftig zu denken und zu handeln.

Unter Bezug auf die Kritik der praktischen Vernunft (Seitenverweise nach AA) sind folgende Aspekte relevant:

  1. Bezug von Theorie und Praxis

Für Kant waren sowohl spekulative/theoretische als auch praktische Vernunft: reine Vernunft. (159) Doch nur die praktische Vernunft helfe uns über die Sinnenwelt hinaus und verschaffe uns Erkenntnisse von übersinnlicher Ordnung und Verknüpfung. (190) In der Verbindung von reiner spekulativer und reiner praktischer Vernunft zu Erkenntnis hat letztere insofern das Primat. (218)

Fazit 1: Handeln hat den Vorrang vor dem Denken. Gut zu sein erweist sich im Handeln.

2. Der Mensch als Zwitterwesen

Möglichkeitsbedingung der praktischen Vernunft sei, dass jede handelnde Person zugleich Noumenon, d.h. reine Intelligenz, als auch Erscheinung sei: Als Erscheinung unterliege sie der Kausalität nach Naturgesetzen, als Noumenon sei sie ein nicht der Zeit nach bestimmtes Dasein — Heidegger greift in Sein und Zeit auf diese Fragestellung zurück —, d.h. als Noumenon ist der/die Handelnde von allem Naturgesetze frei: er/sie unterliegt der Kausalität nach Freiheit. (206)

Fazit 2: Der Mensch ist sowohl Erscheinung (Materie) als auch Geistwesen (Noumenon).*

3. Zur Willensfreiheit des Menschen

Freiheit aber ist ein Postulat: ein zwar theoretischer, aber kein erweislicher Satz (!!), (220) d.h. reiner Vernunftglaube. (226) Denn ein Postulat kann durch spekulative Vernunft weder bewiesen, noch widerlegt werden. (257) Immerhin sei Freiheit die einzige von insgesamt drei Ideen (neben der Idee der Freiheit postuliert Kant noch die Ideen Gott und Unsterblichkeit), wovon wir a priori wissen: weil bzw. insofern sie die Bedingung des moralischen Gesetzes sei. (5)

Fazit 3: Frei ist der Mensch, wenn überhaupt (!), nur in seinem Willen, d.h. als Handelnder.

4. Vom Wesen vernünftigen Handelns

Laut Kant wissen wir also nicht, ob der Mensch überhaupt in seinen Handlungen frei ist oder nicht. Willensfreiheit ist von Kant lediglich postuliert, um sittliches Handeln (und das höchste Gut als Gegenstand sittlichen Handelns) überhaupt begründen zu können: Das höchste Gut sei nur durch Freiheit des Willens hervorzubringen. (203) Wenn jedoch das höchste Gut sich nur im Rahmen der eigenen Vernünftigkeit aus Freiheit begründen lässt, so ist intersubjektive Gültigkeit sittlicher Normen nicht diktierbar! (Selbst von Gott nicht!) Sie ist überhaupt nur erreichbar, wenn diese Normen von (ausnahmslos) allen! Vernunftwesen, sprich Menschen, aufgrund ihrer Vernünftigkeit geteilt werden können. Daher formuliert Kant den kategorischen Imperativ wie folgt:

„Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ (54)

Fazit 4: Sittlich, weil vernünftig, ist das Handeln des Einzelnen, wenn zu erwarten ist, dass dieses Handeln von allen Vernunftwesen (Menschen) als zumindest (einspruchslos) akzeptabel angesehen ist.

5. Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung

Das von Kant gleichwohl zu benennen angestrebte Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung (Prinzip a priori) muss also so gefasst sein, dass es allgemeingültig ist. Es muss folglich ein Wert a priori sein, der aus der Kausalität nach Freiheit resultiert. Im Unterschied zur Kausalität nach Naturgesetzen zielt die Kausalität nach Freiheit nicht auf Ursache(n) als Letztbegründung, sondern auf Zwecke. Das höchste Gut ist folglich der notwendige höchste Zweck. (207) Dementsprechend lässt sich das Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung nun wie folgt setzen:

„Daß, in der Ordnung der Zwecke, der Mensch (mit ihm jedes vernünftige Wesen) Zweck an sich selbst sei, d. i. niemals bloß als Mittel von jemandem (selbst nicht von Gott) ohne zugleich hierbei selbst Zweck zu sein, könne gebraucht werden, daß also die Menschheit in unserer Person uns selbst heilig sein müsse, folgt nunmehr von selbst, weil er das Subjekt des moralischen Gesetzes“ ist. (237; Fettdruck: im Original gesperrt gedruckt)

Fazit 5: Die reine praktische Vernunft kann nur ein (einziges) allgemeines Gesetz formulieren. Der zunächst formulierte kategorische Imperativ ist als das höchste Gut (241) und reine moralische Gesetz, (258) das uneigennützige Achtung fordere, (266) entsprechend so zu präzisieren:

Handle so, dass du jeden Menschen niemals bloß als Mittel, sondern als Zweck an sich selbst gebrauchst.

Schlussfolgerung

Wenn Gutmenschen also unterstellen, allein im Besitz sittlicher Werte zu sein, so ist das eine ungerechtfertigte Anmaßung, weil ihr Anspruch dem Prinzip der Allgemeingültigkeit widerspricht. Im Gegenteil: Indem sie anderen moralische Integrität absprechen, gebrauchen sie diese als Mittel zur Abwertung, also um ihre eigenen Zwecke in eigennütziger Absicht, und d.h. dem Allgemeinheitsgrundsatz zuwider, also widerrechtlich durchzusetzen.


*In Beilage VII seines Buchs Über die Lehre des Spinoza in Briefen an den Herrn Moses Mendelssohn (²1789) stellt Friedrich H. Jacobi daher die Frage: „hat der Mensch Vernunft; oder hat Vernunft den Menschen?“ (Meiner A, 286) und antwortet: „Ich nehme den ganzen Menschen, ohne ihn zu teilen“ (287) und so trifft denn beides zu…

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s