LG Münsters Freispruch für afghanischen Totschläger

Merkel, Bundespressekonferenz, 31.8.2015, ab min. 13.13

A. Wegener, F. Schneider u. Veronique Rüssau, Können sechs Messerstiche Notwehr sein?, BILD.de, 20.1.2019

Münster: Afghane erstach Flüchtlingshelfer – nun ist er freigesprochen worden, DER WESTEN online, 21.1.2019

Iris N. Masson, Nächstes Skandal-Urteil: Freispruch für afghanischen Messer-Mörder, COMPACT Online, 21.1.2019

Katja C. Bothe, Freispruch nach Messerstichen im Ochtruper Stadtpark, WDR Lokalzeit Münsterland, 21.1.2019

Sind sechs Messerstiche wirklich Notwehr?, RTL.de, 22.1.2019

Johannes Daniels, Kultursensibles Urteil: Freispruch für Totstecher Seyed M., PI-News online, 22.1.2019

Afghanischer »Flüchtling« tötet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch, Die Freie Welt online, 22.1.2019

Jakob Tscharntke, „Können sechs Messerstiche Notwehr sein?“, journalistenwatch.com, 23.1.2019

‚Bunun adı kanı kanla temizlemeye çalışmaktır‘, TRT HABER online, 6.6.2017

Abd al-Malik Ibn Hishâm, Das Leben Mohammed’s, Aus dem Arabischen von Gustav Weil, Stuttgart 1864, Bd. 1

Am 31.8.2015 erklärte Mutti ihrem besorgten Wahlvolk: Es möge angesichts ihrer großzügig-huldvollen Geste der Einladung an die zu Hunderttausenden darauf wartenden süßen, lieben, Deutschland ach so bereichernden Migrantinnen und Migranten nicht verzagen:

„Wir schaffen das. Wir schaffen das. Und wo uns etwas im Wege steht, muss es überwunden werden.“ (Merkel)

Zu Befehl! Frau Führerin!

Nun hat Richter Michael Beier „neutral und emotionslos“ im Namen der Scharia, äh des Volkes Recht gesprochen. Und das kam (nach vorliegender Quellenlage der nicht untendenziösen Presse) so:

Seyed, ein süßer, lieber 18-jähriger afghanischer Flüchtling hatte Bock auf Frau. Doch José Miranda, sein 20-jähriger Flüchtlingshelfer-Kumpel, wollte seine Freundin (was immer das heißen mag) beschützen und Seyeds Angemache beenden, weil sie! nicht wollte, von Seyed angemacht zu werden. Und so verprügelte der die Ehre seiner Freundin Verteidigende Seyed (wohl) mehrmals. Angeblich brach er ihm einmal auch den Kiefer. Seyed sah sich folglich in seiner Ehre verletzt. Verlierer zu sein, gar Opfer zu sein ist erbärmlich, eine Schande. Doch von einem (scheiß) kāfir niedergemacht zu werden: Das ist das Ehrenrührigste überhaupt, eine kaum zu toppende Schande. Und so bleibt nur der Tod als Ausweg. Wie im Film Highlander: Es kann nur einen geben: entweder ich, oder der andere.

Im Kampf Gläubige gegen Ungläubige befiehlt der Koran:

„Und tötet sie [die Ungläubigen], wo immer ihr auf sie stoßt […]; das ist die Vergeltung für die Ungläubigen.“ (2, 192)

„Wenn Sie jedoch ablassen, dann ist Allah allvergebend, barmherzig.“ (2, 193)

Dumm gelaufen, für José. Warum wollte er, der Ungläubige, aber auch unbedingt über Seyed, den Gläubigen, triumphieren? —

Das Töten eines Rechtgläubigen aber ist etwas völlig anderes. Hier gilt der Rechtsgrundsatz: Blut kann nur mit Blut reingewaschen werden. (Mohammed selbst verfügte, Mörder hinzurichten. (Abd al-Malik, 242))

So sieht das auch Merkels Lieblings-Bündnispartner, Imam-Schulabsolvent Erdoğan:

„Bunun adı kanı kanla temizlemeye çalışmaktır.“ Also ist daran zu arbeiten, Blut mit Blut zu reinigen.

Was für Erdoğan das böse, böse kurdische Terroristenpack, das es vom Erdboden zu tilgen gelte, das ist für den lieben, süßen rechtgläubigen Seyed der scheiß kāfir.

Beim nächsten, finalen Streit — den der Freien Welt zufolge Seyed bewusst provoziert haben soll

„Er [Seyed] stellte daher weiterhin besagter junger Frau nach, wurde immer zudringlicher, um den 20-Jährigen aus der Reserve zu locken.“

wollte Seyed denn nicht mehr als Verlierer wie ein Hund vom Platz kriechen. Also nahm er sich vorsorglich von zu Hause ein Küchenmesser mit. (Messer eignen sich bekanntlich hervorragend für Blutwäsche.) Und als sich im Kampf dann abzeichnete, dass er wieder mal der Unterlegene sein würde, stach er zu, sechsmal kurz hintereinander. Und so überwand er, wie unser Mutti, besser: die Mutti all der süßen Flüchtlinge einst forderte, was ihm im Weg stand. Allahu akbar!

Doch die Staatsanwältin Nicole Karweger, ein wahrlich nichtsnutziges, ungläubiges Weib, wagte im Namen des Volkes zu widersprechen:

„Sechs Stiche sind zur Abwehr nicht erforderlich. Der Angeklagte wollte José unter dem Deckmantel der Notwehr einen Denkzettel verpassen. Warum sonst sollte er zu der Auseinandersetzung mit jemandem gehen, von dem er weiß, dass er ihn schlägt, und ein Küchenmesser dazu einstecken?“

Wie wahr! Und so forderte sie im Namen des gesunden Menschenverstands drei Jahre Haft wegen Totschlags.

Doch der Richter der Jugendstrafkammer zeigte sich milde und weisungsgebunden. In dubito pro reo. Immer zu Diensten! Frau Führerin! Besonders wenn der Beschuldigte ein ach so süßer, rechtgläubiger Flüchtling ist.

So wie der von Merkel hofierte Erdoğan seiner Justiz vorgibt, seine scheiß Kritiker wegzusperren, so duldet auch Merkel keinen Widerspruch. Ihre Politik sei schlechthin alternativlos. Und wir, die Gut-Deutschen wollen doch nicht islamophob genannt werden; nicht wahr, Herr Beier? Also: Unterwerfung. Also: erkannte dhimmi Beier auf Geheiß von oben auf Freispruch im Namen der Ehre.

Und so kam es, dass der erstochene Flüchtlingshelfer sein naiv-dümmliches Gutmensch-Prügeln nicht nur mit seinem Leben bezahlte, sondern obendrein auch noch von einem anderen – nicht Nazi, sondern – ebenso naiv-dümmlichen Gutmenschen – welch ironie der Geschichte – post mortem als selbst schuld verhöhnt wurde.

Ende gut, alles gut.

Nun hat der Messerstecher freie Bahn, kann ungestört an der Minderjährigen weiterbaggern und seinem Schwarm mit der ihm zustehenden Haftentschädigung auch noch nette Geschenke kaufen…

Es lebe die deutsche Rechtsprechung! Allahu akbar!

 

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