Zum Abschuss freigegeben

Am 20. Juli 2023 war Theodor Schnarr, der Sprecher der Letzten Generation, von Markus Lanz in seine Talk-Show eingeladen, deren Konzept vorzustellen und deren Aktionen zu begründen. Flankiert wurde er von

Alena Buyx, der Vorsitzenden des Ethikrats, einer Schwatzbude, die hochintellektuelle Gesänge produziert, dem Froschtümpelgeschnatter des Nachbarn von nebenan nicht unähnlich,

Michel Friedman, einem – im früheren Leben? als Paolo Pinkel rumkoksenden Charmeur, der auf naturgeile Ukrainerinnen stand – und nun, geläutert, hihi, das hohe Lied der Werte singt, sowie

Manfred Lütz, einem vor Lebenslust blockierten Riesen, der gern den einfühlsamen Psychchiater gibt, doch de facto eher einem Theologen der Unfehlbarkeit vom Stamme Hau-drauf-und-Schluss ähnelt.

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Eigentlich also fünf Gutmenschen unter sich.

Doch Schnarr war auserkoren, hatte die Arschkarte gezogen, war der Prügelknabe und durfte munter und freudig, vom Talkmaster unsanktioniert verdroschen werden. Es lebe der herrschaftsfreie Diskurs, hurra! Lediglich Philosöphchen Buyx sprang Schnarr bei – zum Leidwesen der männlichen Fraktion des Chors der Einprügler.

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Übrigens: Der Gesellschaftsrat, den die Letzte Generation fordert, und den die Talk-Runde aufgrund seiner durch Losverfahren bestimmten Zusammensetzung unisono ins Lächerliche zu ziehen trachtete, ist in demokratischen Gesellschaften nichts Unbekanntes. Schon die Athener des 6. vorchristlichen Jahrhunderts hatten einen Rat der 500, dessen Mitglieder „jährlich von der Volksversammlung gelost“ wurden… 

Doch was Abiturienten an Wissen zumutbar, ist für von Lanz Eingeladene gar nie nicht bindend: Es darf und soll munter und unbedarft drauf los geschwätzt werden. Hoch lebe die Volksverblödung.

AfD, ein Verdachtsfall? — Zu früh gefreut

Christoph Kehlbach, AfD vorerst kein Verdachtsfall, tagesschau, 5.3.2021

Felix Zimmermann, Blamage für den Verfassungsschutz, zdf, 5.3.2021

I

Die Gutmensch-Lobbyisten im Einheits-Medienzirkus frohlockten so sehr über die Einstufung der AfD als Verfassungsschutz-Verdachtsfall — endlich!!! —, dass sie die durchgestochene Meldung (erst gar) nicht überprüften und so

Falsches (noch nicht Zulässiges) als Wahres (bereits Zulässiges) behaupteten:

„Am 3. März hatten dann mehrere Medien, auch die ARD, berichtet, dass der Verfassungsschutz nun intern die Entscheidung getroffen habe, die AfD als Verdachtsfall einzustufen.“ (Kehlbach; im Original kein Fettdruck)

Nun heißt es: Schadensbegrenzung. Am besten, so weit möglich, durch Stillschweigen. Und falls Richtigstellung:

„Die am Mittwoch bekannt gewordene Einstufung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz liegt damit vorläufig auf Eis. Das Verwaltungsgericht [Köln] hat also eine Art vorläufiges Stoppschild aufgestellt.“ (Kehlbach; im Original kein Fettdruck)

dann ohne Entschuldigung beim Publikum:

Haben uns alle eben nur zu früh gefreut. Schade aber auch! Scheiß Gericht!

Journalistische Seriosität jedenfalls sieht anders aus.

Doch wenn man/frau über die AfD berichtet, ist Nicht-Neutralität doch eh — gefühlt zumindest — falsch, oder?

Also Moral schlägt a priori alle (moral-fremden) Berufsgrundsätze.

II

Und wer bekommt den Schwarzen Peter nun zugeschoben? Die Medien? Nein. Der sich verplappert habende Verfassungsschutz!

Zwar wird nicht in Abrede gestellt, dass 1) die Nachricht durchgestochen wurde und 2) der Durchstecher „unverantwortlich“ handelte:

„Für das Gericht stehe fest, dass die Einstufung als Verdachtsfall „durchgestochen“ wurde. Wer auch immer von behördlicher Seite die Information der Einstufung der AfD den Medien mitgeteilt hat, hat völlig unverantwortlich gehandelt.

[Doch darüber, dass die Medien voll Freude und dankendst die frohe Botschaft sofort ausposaunten, darüber kein Wort.

Und so ist passiert, was gerade verhindert werden sollte:]

Die Folge ist nun, dass die AfD erst einmal gar nicht mehr als Verdachtsfall eingestuft werden darf“! (Zimmermann)