Christoph Kehlbach, AfD vorerst kein Verdachtsfall, tagesschau, 5.3.2021
Felix Zimmermann, Blamage für den Verfassungsschutz, zdf, 5.3.2021
I
Die Gutmensch-Lobbyisten im Einheits-Medienzirkus frohlockten so sehr über die Einstufung der AfD als Verfassungsschutz-Verdachtsfall — endlich!!! —, dass sie die durchgestochene Meldung (erst gar) nicht überprüften und so
Falsches (noch nicht Zulässiges) als Wahres (bereits Zulässiges) behaupteten:
„Am 3. März hatten dann mehrere Medien, auch die ARD, berichtet, dass der Verfassungsschutz nun intern die Entscheidung getroffen habe, die AfD als Verdachtsfall einzustufen.“ (Kehlbach; im Original kein Fettdruck)
Nun heißt es: Schadensbegrenzung. Am besten, so weit möglich, durch Stillschweigen. Und falls Richtigstellung:
„Die am Mittwoch bekannt gewordene Einstufung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz liegt damit vorläufig auf Eis. Das Verwaltungsgericht [Köln] hat also eine Art vorläufiges Stoppschild aufgestellt.“ (Kehlbach; im Original kein Fettdruck)
dann ohne Entschuldigung beim Publikum:
Haben uns alle eben nur zu früh gefreut. Schade aber auch! Scheiß Gericht!
Journalistische Seriosität jedenfalls sieht anders aus.
Doch wenn man/frau über die AfD berichtet, ist Nicht-Neutralität doch eh — gefühlt zumindest — falsch, oder?
Also Moral schlägt a priori alle (moral-fremden) Berufsgrundsätze.
II
Und wer bekommt den Schwarzen Peter nun zugeschoben? Die Medien? Nein. Der sich verplappert habende Verfassungsschutz!
Zwar wird nicht in Abrede gestellt, dass 1) die Nachricht durchgestochen wurde und 2) der Durchstecher „unverantwortlich“ handelte:
„Für das Gericht stehe fest, dass die Einstufung als Verdachtsfall „durchgestochen“ wurde. Wer auch immer von behördlicher Seite die Information der Einstufung der AfD den Medien mitgeteilt hat, hat völlig unverantwortlich gehandelt.
[Doch darüber, dass die Medien voll Freude und dankendst die frohe Botschaft sofort ausposaunten, darüber kein Wort.
Und so ist passiert, was gerade verhindert werden sollte:]
Die Folge ist nun, dass die AfD erst einmal gar nicht mehr als Verdachtsfall eingestuft werden darf“! (Zimmermann)