Toleranz für Nikab??

Frog1(Lena Greiner, Was tun, wenn eine Schülerin Nikab trägt?, SPIEGEL online, 30.9.2016)

(Schülerin darf Niqab trotz Verbot tragen, ndr.de, 5.11.2016)

„Eine Schülerin kommt jahrelang vollverschleiert in den Unterricht. Nach drei Jahren – das [mittlerweile 16-jährige] Mädchen ist mittlerweile in der zehnten Klasse – schaltet die Schulleitung der Johannes-Vinke-Schule in Belm bei Osnabrück in diesem Spätsommer [2016] die Behörden ein.“ (Greiner; im Original kein Fettdruck)

Warum erst jetzt??

„Erst als sie [Ute Haehnel, die Schulleiterin der Oberschule in Belm] im August auf den Fall einer 18-jährigen Schülerin aus Osnabrück aufmerksam geworden war, die ebenfalls mit einem Niqab zur Schule kam, wendete sie sich an die Niedersächsische Schulbehörde. Im Fall der 18-Jährigen hatte das Osnabrücker Verwaltungsgericht eine Teilnahme am Unterricht mit Niqab untersagt.“ (ndr; im Original kein Fettdruck)

Doch wer will schon vor Gericht, noch dazu vor ein Gericht, das so böse urteilt: Vorurteile gegen den Nikab hegt, obwohl der doch halāl ist. Also: versuchte man/frau es zunächst mit drei Weisen:

„Das Kultusministerium, die Landesschulbehörde und der Verfassungsschutz sind nun mit dem Fall beschäftigt. Das Ziel: eine „Verhaltensänderung“ bei der schulpflichtigen Jugendlichen zu erwirken.“ (Greiner; im Original kein Fettdruck)

Welch‘ Ehre!! Gleich drei Spitzenbehörden des Staats wurden also (laut SPIEGEL) mit dem Fall befasst….

Doch, wie nicht anders zu erwarten, gab es auch reichlich Widerspruch durch die Toleranz-Apologeten:

„Ein Verbot der Vollverschleierung ist der vollkommen falsche Weg“, sagte GEW[Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft]-Vorstandsmitglied Ilka Hoffmann“. (zitiert nach Greiner; im Original kein Fettdruck)

Und was war denn nu‘ das Ende vom Lied?? –:

Parturient montes, nascetur ridiculus mus.

Es kreißten die Berge und gebaren: (nur) eine possierliche Maus ––, hieß es einst bei Horaz.

Doch jetzt, oh Wunder, nicht ‘ne Maus / vielmehr ein Freifahrtschein sprang raus. Trara!

„Nun hat der Kultusausschuss des Landtags sich eingeschaltet und entschieden: Die junge Frau darf ihren Niqab, der nur einen Schlitz für die Augen frei lässt, weiter tragen. Man wolle sie nicht dazu zwingen, den Schleier abzulegen, erklärte Staatssekretärin Erika Huxhold. Und das obwohl die Schülerin mit der Vollverschleierung gegen das niedersächsische Schulgesetz, die niedersächsische Verfassung und gegen das Grundgesetz verstoße.“ (ndr; im Original kein Fettdruck)

Das nennt man/frau – sofern denn „normal“-Deutsche betroffen wären – gemein hin Rechtsbeugung. Doch hier geht es ja um höhere Güter: Um Gottes-Gebote der Wahren Religion!! Klar, dass da, wenn zu befürchten ist, dass das Gericht nicht willig ist/sein könnte, der Gesetzgeber selbst gefordert ist nachzuhelfen. Alahu akbar!!

Welche ähnlichen Fälle gab es in der Vergangenheit?

Laut Schulbehörde gab es – inklusive des aktuellen Falls der Zehntklässlerin – in Niedersachsen bislang fünf Fälle, in denen Schülerinnen vollverschleiert zum Unterricht erschienen. Dreimal seien die Mädchen in Gesprächen davon überzeugt [!!] worden, die Vollverschleierung abzulegen.

In dem anderen Fall hat das Verwaltungsgericht Osnabrück kürzlich entschieden, dass ein Abendgymnasium eine Nikab-tragende Schülerin abweisen darf. Allerdings habe hier durchaus die Chance bestanden, dass das Gericht im Sinne der Schülerin entschieden hätte, hieß es hinterher. Die Schülerin war jedoch nicht vor Gericht erschienen – obwohl der Richter ihr persönliches Erscheinen angeordnet hatte, weil er mehr zu ihren religiösen Motiven erfahren wollte.

[: um ihr Recht geben zu können, darf vermutet werden. Denn wenn an deutschen Gerichten selbst Kinderehen geschlossen werden dürfen (siehe: Urteil des OLG Bamberg), warum dann nicht auch mit richterlichem Segen Vermummungskleider akzeptiert?? – Wie wir mittlerweile wissen, durfte ja auch Schatziputzi Amri mit Drogen dealen, mehrere Identitäten führen, unrechtmäßig Sozialhilfe abkassieren…]

Weitere prominente deutsche Fälle, in denen verschleierte Frauen für Kontroversen gesorgt hatten:

  • Im April 2014 versuchte eine muslimische Schülerin ebenfalls erfolglos, sich vor Gericht einen Platz an einer staatlichen Berufsoberschule in Bayern zu erstreiten. Die Schule hatte ihre Aufnahme widerrufen, weil die Schülerin im Nikab zum Unterricht hatte kommen wollen. Der Schleier verhindere jedoch eine offene Kommunikation, urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München.

 

  • Im Mai 2014 verbot die Universität Gießen einer Studentin, im Ganzkörperschleier Vorlesungen oder Seminare zu besuchen. Ein angemessener wissenschaftlicher und akademischer Diskurs sei durch ihre Verschleierung nicht möglich. Die Studentin stimmte zu, bei Uni-Veranstaltungen und Prüfungen keinen Nikab zu tragen.

 

  • Im Jahr 2006 hatte eine Bonner Gesamtschule zwei Elftklässlerinnen für zwei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen, nachdem sie nach den Ferien plötzlich im Nikab zur Schule gekommen waren. Eine Schülerin verzichtete daraufhin wieder auf den Schleier, die andere meldete sich von der Schule ab.“ (Greiner; im Original kein Fettdruck)

Fazit:

O wie schön, dass es auch: sprich noch Richter in Deutschland gibt, die (bislang zumindest) nicht ins Lager der vor der Scharia Kapitulierten zählen…

Frog4

Zum Zusammenhang von Islam und Islamismus

Frog1(Wolfgang Bock, Hier endet die Religionsfreiheit, Zeit, 24.11.2016, 58)

(Thomas de Maizière, »Die Grenzen sind nicht immer leicht zu ziehen«, Befragt von Evelyn Finger, Zeit, 24.11.2016, 58; abgedruckt auch auf der Homepage des: BMI, „Die Gren­zen sind nicht im­mer leicht zu zie­hen“)

(Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V., Islamische Charta, Berlin, 2002)

(Stadt Monheim fördert Moscheebau mit 845.000 Euro, WELT online, 27.10.2016)

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Wolfgang Bock ist einer von denen, die zugeben:

„Islamistisch-extremistische Verständnisse des Islams entwickeln sich aus der Religion heraus. Auch wenn sie die Religion missbrauchen, ist diese doch der Ausgangspunkt fundamentalistischer Lehren. [Folglich stellt er die Frage danach, inwieweit Handeln im Namen der Religion durch die Verfassung frei sein kann.] Die verfassungsrechtliche Gretchenfrage lautet: Wo sind die Grenzen der Religionsfreiheit? Wie sind diese zu ziehen?“ (Bock)

Für Bock ist klar:

„das nach Sure 4 Vers 34 des Korans erlaubte (leichte?) Schlagen der Ehefrau: Dies bleibt eine strafrechtlich untersagte Körperverletzung. Ähnliches gilt für Mehrfachehen: Unter dem Grundgesetz wird eine zweite Eheschließung, ob sie nun vor dem Imam oder im Ausland erfolgt ist, nicht anerkannt.“ (Bock)

Die Realität in der Bundesrepublik sieht freilich anders aus, ob naive und/oder dümmliche Gutmenschen das nun wahrhaben wollen oder nicht. Nicht nur, dass (einige) Richter anders urteilen, sprich: Verprügeln von Muslimas durch muslimische Ehemänner für rechtens erachten, Kinderehen zulassen, ja sogar befürworten: Das deutsche Recht selbst lässt Ausnahmen zu! (Siehe hierzu: OLG Bamberg erklärt Kinderehe für verfassungskonform)

Zudem stehen, das immerhin räumt Bock ein, auch die Islamverbände nicht vorbehaltlos hinter dem Grundgesetz:

„Das Problem zeigt sich auch in politisch anerkannten [und u.a. von der Regierung entsprechend aufgewerteten] Organisationen. Der Zentralrat der Muslime etwa relativiert in seiner »Islamischen Charta« [Quellenangabe s.o.] die Menschenrechte, indem er nur einen »Kernbestand« anerkennen will. [

In der Charta heißt es unter Abschn. 13: „Zwischen den im Koran verankerten, von Gott gewährten Individualrechten und dem Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung besteht kein Widerspruch.“

…] Auch in der Organisation Ditib zeigten sich islamistische Tendenzen: Einige ihrer von der Türkei aus dominierten Moscheevereine veröffentlichten antisemitische Aussagen und Bilder. Und es wurde ein vom türkischen Religionsministerium Diyanet kommender Comic verbreitet, in dem ein Vater gegenüber seinem Sohn das Märtyrertum pries. Das [Erdoğan und dem Islamismus gegenüber willfährige] Land Nordrhein-Westfalen kündigte deshalb einen Teil [!!] seiner Zusammenarbeit mit Ditib auf, nämlich im Bereich der Radikalisierungsprävention.“ (Bock)

Soll heißen: Gelehrt, gepredigt und indoktriniert werden darf weiter wie gehabt!! Und auch an der Errichtung weiterer Ditib-Moscheen (mit Steuergeldern, siehe Monheim, s.o.) ist aus Landesregierungssicht nichts auszusetzen. Und das, obwohl der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (in der ZEIT am 24.11.2016) großmäulig verkündete:

„Wir wollen auch keine [!!!] politische Einflussnahme auf unsere Politik aus dem Ausland unter dem Vorwand der Religionsausübung.“

Hahaha! Ist das nicht herrlich? Allahu akbar!

Frog4

 

 

 

 

Kinderehe: Vom OLG Bamberg für verfassungskonform erklärt!

Frog1(Philipp Blom, Böse Philosophen. Ein Salon in Paris und das vergessene Erbe der Aufklärung, München, 42016)

(Peter Groscurth,Kinderehe: Deshalb ist sie in Deutschland erlaubt, in Franken.de, aktual.,18.6.2016)

Es hat Jahrhunderte gedauert, um uns vom Pfaffentum zu befreien. Und Philipp Blom zeigt in Böse Philosophen, dass (nicht nur) die Kirche höchst repressiv agierte, um die radikale Aufklärung mundtot zu machen. Doch wir haben es geschafft! (Nicht zuletzt dank Wiederanknüpfung an Epikur, Horaz, …, die lange nur im Original, auf Griechisch und Latein, zugänglich waren.) Die vielen, vielen Kirchenaustritte in den letzten Jahren zeigen: Die christliche Sklavenmoral hat ausgedient. Die Gläubigen wenden sich ab.

Doch Grund zur Freude besteht nicht. Ganz im Gegenteil. Durch die von unsern Gutmenschen zur „Bereicherung“ erklärten Flüchtlinge, die wir im letzten Jahr dank Mutti aus „humanitären Gründen“ zu Hunderttausenden unselektiert ins Land einsickern ließen, droht Ungemacht. Der Islam, den sie mit sich schleppen und von dessen moralischer Überlegenheit über alle anderen Religionen diese Blödis überzeugt sind, unterminiert unsere Gesellschaft. Jüngstes Beispiel:

Kinderehen sind – laut OLG Bamberg – mit deutschem Recht vereinbar. Na prima! Wir gratulieren!

Doch es regt sich Widerstand.

In der Kulturzeit vom 05.07.2016 leitete Cécile Schortmann den diesbezüglichen Beitrag von Clemens und Katja Riha „über Mädchen, die zu Bräuten werden“, mit den Worten ein:

„Als Mohammed sich mit seiner jüngsten Frau Ayscha verlobt hat, soll sie sechs gewesen sein, bei der Hochzeit dann neun. Und auch wenn es immer wieder Streit um Ayschas genaues Alter gibt, diese Kinderehe des islamischen Propheten gilt manchen [welch euphemistische Untertreibung!] Muslimen als Vorbild, als Legitimation das gleiche zu tun, also Minderjährige zu heiraten. Genau das ist bei uns aber strikt verboten, oder? Die deutschen Behörden bzw. die Gerichte geraten derzeit in Konflikte, weil sie immer öfter mit Ehefrauen unter 16 zu tun haben, die bereits vor der Einreise nach Deutschland verheiratet wurden, oft während der Flucht. Eigentlich dürfen diese Ehen bei uns nicht anerkannt werden, im Einzelfall aber passiert das dann doch. Ein Kniefall vor dem Schariarecht?“

Der Fall:

„Am OLG Bamberg ging es jüngst um ein syrisches Ehepaar, sie 14, er 21. Das Jugendamt hielt die Ehe für nicht rechtens, nahm die Minderjährige in Obhut.“

„Vor Gericht forderte der sieben Jahre ältere Ehemann, wieder mit der Vierzehnjährigen zusammensein zu dürfen, ohne Aufsicht durch das Jugendamt. Sein gutes Recht, so meint Birgit Na’amni, Rechtsbeistand der Minderjährigen.“

Leander Brößler, OLG Bamberg:

„Die Gesamtumstände ergeben daher auch aus Kindeswohl-Gesichtspunkten [!!!] keine Notwendigkeit, die in Syrien geschlossene Ehe vorliegend als nichtig anzusehen.“

Frauenrechtlerinnen sehen das freilich ganz anders:

Seyran Ateş:

„Ich war entsetzt. Ich konnte das eigentlich gar nicht glauben. Ich war entsetzt und hab‘ gedacht, wir wollen doch eigentlich etwas verbessern, wir wollen doch endlich dahin gehen, dass wir sagen, alle die hier herkommen müssen unsere Verfassung, unsere Grundrechte achten, und wir wollen Menschen in diese Gesellschaft aufnehmen, miteinander leben, die tatsächlich dieses Land verstehen und begreifen. […]

Wenn wir uns die Welt insgesamt global betrachten, sehen wir in der islamischen Welt leider Gottes tatsächlich eine Rückentwicklung nicht zu den wahren Fundamenten, aber zu einem Fundamentalismus, der sehr patriarchal ist, der sehr frauenfeindlich ist, und solch eine Entscheidung hier öffnet dem Tür und Tor und gibt auch gerade dieses Signal zu sagen: Ihr könnt nach eurer Religion tatsächlich Frauen anders behandeln als wir das hier inzwischen tun.“

Monika Michell, Terre des Femmes:

„Dass diese Ehe hier anerkannt wird, das ist ein fatales Signal. Um das zu verhindern, dass das Gericht zu dieser Entscheidung kommt aufgrund der geltenden Gesetzeslage [Welch‘ Pädophilenfreund hat sich das denn ausgedacht??], sagen wir, es muss eine Gesetzesänderung geben. […] Wenn jetzt eben so ein Urteil da ist, das eventuell vom Bundesgerichtshof bestätigt wird [Na, da kommt doch Freude auf: Bei all den (erzkonservativen) Islamverbänden und -verstehern!!], kann es sein, dass viel mehr Minderjährigenehen anerkannt werden und diese Ausnahme zum Regelfall wird.“

Und selbst, wenn auch wenige, Islamwissenschaftler opponieren. Mathias Rohe:

„Im Islam und im islamischen Recht gibt‘s ja nun heftige Debatten über die Frage, ob man Minderjährigenehen verbieten solle [oder, wie in der Türkei gerade diskutiert, ermutigen solle], und viele sagen: Ja, das muss man tun. Also, man hat ja auch Verbündete in diesem Lager.“

Doch an deutschen Gerichten gilt: Im Zweifel für das Recht auf Kinderehe! —

(Wann wohl die ersten unserer Mädchenbumbsenthusiasten ausreisen, konvertieren, ihre Staatsangehörigkeit ändern und dann geehelicht und mit Kinderharem als besonders schutzbedürftige Flüchtlingsfamilie remigrieren?? Das könnte ein höchst lukratives Geschäftsmodell werden…)

Frog4