(Wolfgang Bock, Hier endet die Religionsfreiheit, Zeit, 24.11.2016, 58)
(Thomas de Maizière, »Die Grenzen sind nicht immer leicht zu ziehen«, Befragt von Evelyn Finger, Zeit, 24.11.2016, 58; abgedruckt auch auf der Homepage des: BMI, „Die Grenzen sind nicht immer leicht zu ziehen“)
(Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V., Islamische Charta, Berlin, 2002)
(Stadt Monheim fördert Moscheebau mit 845.000 Euro, WELT online, 27.10.2016)
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Wolfgang Bock ist einer von denen, die zugeben:
„Islamistisch-extremistische Verständnisse des Islams entwickeln sich aus der Religion heraus. Auch wenn sie die Religion missbrauchen, ist diese doch der Ausgangspunkt fundamentalistischer Lehren. [Folglich stellt er die Frage danach, inwieweit Handeln im Namen der Religion durch die Verfassung frei sein kann.] Die verfassungsrechtliche Gretchenfrage lautet: Wo sind die Grenzen der Religionsfreiheit? Wie sind diese zu ziehen?“ (Bock)
Für Bock ist klar:
„das nach Sure 4 Vers 34 des Korans erlaubte (leichte?) Schlagen der Ehefrau: Dies bleibt eine strafrechtlich untersagte Körperverletzung. Ähnliches gilt für Mehrfachehen: Unter dem Grundgesetz wird eine zweite Eheschließung, ob sie nun vor dem Imam oder im Ausland erfolgt ist, nicht anerkannt.“ (Bock)
Die Realität in der Bundesrepublik sieht freilich anders aus, ob naive und/oder dümmliche Gutmenschen das nun wahrhaben wollen oder nicht. Nicht nur, dass (einige) Richter anders urteilen, sprich: Verprügeln von Muslimas durch muslimische Ehemänner für rechtens erachten, Kinderehen zulassen, ja sogar befürworten: Das deutsche Recht selbst lässt Ausnahmen zu! (Siehe hierzu: OLG Bamberg erklärt Kinderehe für verfassungskonform)
Zudem stehen, das immerhin räumt Bock ein, auch die Islamverbände nicht vorbehaltlos hinter dem Grundgesetz:
„Das Problem zeigt sich auch in politisch anerkannten [und u.a. von der Regierung entsprechend aufgewerteten] Organisationen. Der Zentralrat der Muslime etwa relativiert in seiner »Islamischen Charta« [Quellenangabe s.o.] die Menschenrechte, indem er nur einen »Kernbestand« anerkennen will. [
In der Charta heißt es unter Abschn. 13: „Zwischen den im Koran verankerten, von Gott gewährten Individualrechten und dem Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung besteht kein Widerspruch.“
…] Auch in der Organisation Ditib zeigten sich islamistische Tendenzen: Einige ihrer von der Türkei aus dominierten Moscheevereine veröffentlichten antisemitische Aussagen und Bilder. Und es wurde ein vom türkischen Religionsministerium Diyanet kommender Comic verbreitet, in dem ein Vater gegenüber seinem Sohn das Märtyrertum pries. Das [Erdoğan und dem Islamismus gegenüber willfährige] Land Nordrhein-Westfalen kündigte deshalb einen Teil [!!] seiner Zusammenarbeit mit Ditib auf, nämlich im Bereich der Radikalisierungsprävention.“ (Bock)
Soll heißen: Gelehrt, gepredigt und indoktriniert werden darf weiter wie gehabt!! Und auch an der Errichtung weiterer Ditib-Moscheen (mit Steuergeldern, siehe Monheim, s.o.) ist aus Landesregierungssicht nichts auszusetzen. Und das, obwohl der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (in der ZEIT am 24.11.2016) großmäulig verkündete:
„Wir wollen auch keine [!!!] politische Einflussnahme auf unsere Politik aus dem Ausland unter dem Vorwand der Religionsausübung.“
Hahaha! Ist das nicht herrlich? Allahu akbar!