Toleranz für Nikab??

Frog1(Lena Greiner, Was tun, wenn eine Schülerin Nikab trägt?, SPIEGEL online, 30.9.2016)

(Schülerin darf Niqab trotz Verbot tragen, ndr.de, 5.11.2016)

„Eine Schülerin kommt jahrelang vollverschleiert in den Unterricht. Nach drei Jahren – das [mittlerweile 16-jährige] Mädchen ist mittlerweile in der zehnten Klasse – schaltet die Schulleitung der Johannes-Vinke-Schule in Belm bei Osnabrück in diesem Spätsommer [2016] die Behörden ein.“ (Greiner; im Original kein Fettdruck)

Warum erst jetzt??

„Erst als sie [Ute Haehnel, die Schulleiterin der Oberschule in Belm] im August auf den Fall einer 18-jährigen Schülerin aus Osnabrück aufmerksam geworden war, die ebenfalls mit einem Niqab zur Schule kam, wendete sie sich an die Niedersächsische Schulbehörde. Im Fall der 18-Jährigen hatte das Osnabrücker Verwaltungsgericht eine Teilnahme am Unterricht mit Niqab untersagt.“ (ndr; im Original kein Fettdruck)

Doch wer will schon vor Gericht, noch dazu vor ein Gericht, das so böse urteilt: Vorurteile gegen den Nikab hegt, obwohl der doch halāl ist. Also: versuchte man/frau es zunächst mit drei Weisen:

„Das Kultusministerium, die Landesschulbehörde und der Verfassungsschutz sind nun mit dem Fall beschäftigt. Das Ziel: eine „Verhaltensänderung“ bei der schulpflichtigen Jugendlichen zu erwirken.“ (Greiner; im Original kein Fettdruck)

Welch‘ Ehre!! Gleich drei Spitzenbehörden des Staats wurden also (laut SPIEGEL) mit dem Fall befasst….

Doch, wie nicht anders zu erwarten, gab es auch reichlich Widerspruch durch die Toleranz-Apologeten:

„Ein Verbot der Vollverschleierung ist der vollkommen falsche Weg“, sagte GEW[Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft]-Vorstandsmitglied Ilka Hoffmann“. (zitiert nach Greiner; im Original kein Fettdruck)

Und was war denn nu‘ das Ende vom Lied?? –:

Parturient montes, nascetur ridiculus mus.

Es kreißten die Berge und gebaren: (nur) eine possierliche Maus ––, hieß es einst bei Horaz.

Doch jetzt, oh Wunder, nicht ‘ne Maus / vielmehr ein Freifahrtschein sprang raus. Trara!

„Nun hat der Kultusausschuss des Landtags sich eingeschaltet und entschieden: Die junge Frau darf ihren Niqab, der nur einen Schlitz für die Augen frei lässt, weiter tragen. Man wolle sie nicht dazu zwingen, den Schleier abzulegen, erklärte Staatssekretärin Erika Huxhold. Und das obwohl die Schülerin mit der Vollverschleierung gegen das niedersächsische Schulgesetz, die niedersächsische Verfassung und gegen das Grundgesetz verstoße.“ (ndr; im Original kein Fettdruck)

Das nennt man/frau – sofern denn „normal“-Deutsche betroffen wären – gemein hin Rechtsbeugung. Doch hier geht es ja um höhere Güter: Um Gottes-Gebote der Wahren Religion!! Klar, dass da, wenn zu befürchten ist, dass das Gericht nicht willig ist/sein könnte, der Gesetzgeber selbst gefordert ist nachzuhelfen. Alahu akbar!!

Welche ähnlichen Fälle gab es in der Vergangenheit?

Laut Schulbehörde gab es – inklusive des aktuellen Falls der Zehntklässlerin – in Niedersachsen bislang fünf Fälle, in denen Schülerinnen vollverschleiert zum Unterricht erschienen. Dreimal seien die Mädchen in Gesprächen davon überzeugt [!!] worden, die Vollverschleierung abzulegen.

In dem anderen Fall hat das Verwaltungsgericht Osnabrück kürzlich entschieden, dass ein Abendgymnasium eine Nikab-tragende Schülerin abweisen darf. Allerdings habe hier durchaus die Chance bestanden, dass das Gericht im Sinne der Schülerin entschieden hätte, hieß es hinterher. Die Schülerin war jedoch nicht vor Gericht erschienen – obwohl der Richter ihr persönliches Erscheinen angeordnet hatte, weil er mehr zu ihren religiösen Motiven erfahren wollte.

[: um ihr Recht geben zu können, darf vermutet werden. Denn wenn an deutschen Gerichten selbst Kinderehen geschlossen werden dürfen (siehe: Urteil des OLG Bamberg), warum dann nicht auch mit richterlichem Segen Vermummungskleider akzeptiert?? – Wie wir mittlerweile wissen, durfte ja auch Schatziputzi Amri mit Drogen dealen, mehrere Identitäten führen, unrechtmäßig Sozialhilfe abkassieren…]

Weitere prominente deutsche Fälle, in denen verschleierte Frauen für Kontroversen gesorgt hatten:

  • Im April 2014 versuchte eine muslimische Schülerin ebenfalls erfolglos, sich vor Gericht einen Platz an einer staatlichen Berufsoberschule in Bayern zu erstreiten. Die Schule hatte ihre Aufnahme widerrufen, weil die Schülerin im Nikab zum Unterricht hatte kommen wollen. Der Schleier verhindere jedoch eine offene Kommunikation, urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München.

 

  • Im Mai 2014 verbot die Universität Gießen einer Studentin, im Ganzkörperschleier Vorlesungen oder Seminare zu besuchen. Ein angemessener wissenschaftlicher und akademischer Diskurs sei durch ihre Verschleierung nicht möglich. Die Studentin stimmte zu, bei Uni-Veranstaltungen und Prüfungen keinen Nikab zu tragen.

 

  • Im Jahr 2006 hatte eine Bonner Gesamtschule zwei Elftklässlerinnen für zwei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen, nachdem sie nach den Ferien plötzlich im Nikab zur Schule gekommen waren. Eine Schülerin verzichtete daraufhin wieder auf den Schleier, die andere meldete sich von der Schule ab.“ (Greiner; im Original kein Fettdruck)

Fazit:

O wie schön, dass es auch: sprich noch Richter in Deutschland gibt, die (bislang zumindest) nicht ins Lager der vor der Scharia Kapitulierten zählen…

Frog4

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