BGH hält Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig, WELT online, 14.12.2018
Robin Alexander u. Claus Christian Malzahn, Grünen-Politikerin Künast gerät in Erklärungsnot, WELT online, 24.05.2015
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„Sind im Ausland geschlossene Kinderehen hierzulande zulässig? Der Bundesgerichtshof hat in der Frage eine höhere Instanz angerufen. Ein Ehemann [genauer: ein aus Syrien nach Deutschland Geflüchteter mit nicht-deutschem, syrischem Pass] hatte geklagt [wohl mit Steuergeld], weil ihm in Deutschland der Aufenthaltsort seiner Frau nicht bekannt gemacht worden war.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die deutschen Vorschriften zum Verbot von Kinderehen für verfassungswidrig.“ (im Original kein Fettdruck)
Richtig so! Endlich!
Nur: Wieso gilt das Recht auf Kinderficken nur für die Flüchtlinge? Wir Deutsche wollen auch!! Die Grünen, Hoffnungsträger der Gutmenschen, sollten ihre „Kindersexforderungen“ endlich wieder ‚rauskramen (dürfen). Ist doch alles OK., „wenn keine Gewalt im Spiel ist!“, nicht wahr, Frau Künast?
„Während eine grüne Abgeordnete über häusliche Gewalt spricht, stellt ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage, wie die Rednerin zu einem Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden. Doch statt der Rednerin ruft, laut Protokoll, Renate Künast dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!““ (im Original kein Fettdruck)
(Frau Künasts Redebeitrag stammt vom 29. Mai 1986.)