Kinderehe: Vom OLG Bamberg für verfassungskonform erklärt!

Frog1(Philipp Blom, Böse Philosophen. Ein Salon in Paris und das vergessene Erbe der Aufklärung, München, 42016)

(Peter Groscurth,Kinderehe: Deshalb ist sie in Deutschland erlaubt, in Franken.de, aktual.,18.6.2016)

Es hat Jahrhunderte gedauert, um uns vom Pfaffentum zu befreien. Und Philipp Blom zeigt in Böse Philosophen, dass (nicht nur) die Kirche höchst repressiv agierte, um die radikale Aufklärung mundtot zu machen. Doch wir haben es geschafft! (Nicht zuletzt dank Wiederanknüpfung an Epikur, Horaz, …, die lange nur im Original, auf Griechisch und Latein, zugänglich waren.) Die vielen, vielen Kirchenaustritte in den letzten Jahren zeigen: Die christliche Sklavenmoral hat ausgedient. Die Gläubigen wenden sich ab.

Doch Grund zur Freude besteht nicht. Ganz im Gegenteil. Durch die von unsern Gutmenschen zur „Bereicherung“ erklärten Flüchtlinge, die wir im letzten Jahr dank Mutti aus „humanitären Gründen“ zu Hunderttausenden unselektiert ins Land einsickern ließen, droht Ungemacht. Der Islam, den sie mit sich schleppen und von dessen moralischer Überlegenheit über alle anderen Religionen diese Blödis überzeugt sind, unterminiert unsere Gesellschaft. Jüngstes Beispiel:

Kinderehen sind – laut OLG Bamberg – mit deutschem Recht vereinbar. Na prima! Wir gratulieren!

Doch es regt sich Widerstand.

In der Kulturzeit vom 05.07.2016 leitete Cécile Schortmann den diesbezüglichen Beitrag von Clemens und Katja Riha „über Mädchen, die zu Bräuten werden“, mit den Worten ein:

„Als Mohammed sich mit seiner jüngsten Frau Ayscha verlobt hat, soll sie sechs gewesen sein, bei der Hochzeit dann neun. Und auch wenn es immer wieder Streit um Ayschas genaues Alter gibt, diese Kinderehe des islamischen Propheten gilt manchen [welch euphemistische Untertreibung!] Muslimen als Vorbild, als Legitimation das gleiche zu tun, also Minderjährige zu heiraten. Genau das ist bei uns aber strikt verboten, oder? Die deutschen Behörden bzw. die Gerichte geraten derzeit in Konflikte, weil sie immer öfter mit Ehefrauen unter 16 zu tun haben, die bereits vor der Einreise nach Deutschland verheiratet wurden, oft während der Flucht. Eigentlich dürfen diese Ehen bei uns nicht anerkannt werden, im Einzelfall aber passiert das dann doch. Ein Kniefall vor dem Schariarecht?“

Der Fall:

„Am OLG Bamberg ging es jüngst um ein syrisches Ehepaar, sie 14, er 21. Das Jugendamt hielt die Ehe für nicht rechtens, nahm die Minderjährige in Obhut.“

„Vor Gericht forderte der sieben Jahre ältere Ehemann, wieder mit der Vierzehnjährigen zusammensein zu dürfen, ohne Aufsicht durch das Jugendamt. Sein gutes Recht, so meint Birgit Na’amni, Rechtsbeistand der Minderjährigen.“

Leander Brößler, OLG Bamberg:

„Die Gesamtumstände ergeben daher auch aus Kindeswohl-Gesichtspunkten [!!!] keine Notwendigkeit, die in Syrien geschlossene Ehe vorliegend als nichtig anzusehen.“

Frauenrechtlerinnen sehen das freilich ganz anders:

Seyran Ateş:

„Ich war entsetzt. Ich konnte das eigentlich gar nicht glauben. Ich war entsetzt und hab‘ gedacht, wir wollen doch eigentlich etwas verbessern, wir wollen doch endlich dahin gehen, dass wir sagen, alle die hier herkommen müssen unsere Verfassung, unsere Grundrechte achten, und wir wollen Menschen in diese Gesellschaft aufnehmen, miteinander leben, die tatsächlich dieses Land verstehen und begreifen. […]

Wenn wir uns die Welt insgesamt global betrachten, sehen wir in der islamischen Welt leider Gottes tatsächlich eine Rückentwicklung nicht zu den wahren Fundamenten, aber zu einem Fundamentalismus, der sehr patriarchal ist, der sehr frauenfeindlich ist, und solch eine Entscheidung hier öffnet dem Tür und Tor und gibt auch gerade dieses Signal zu sagen: Ihr könnt nach eurer Religion tatsächlich Frauen anders behandeln als wir das hier inzwischen tun.“

Monika Michell, Terre des Femmes:

„Dass diese Ehe hier anerkannt wird, das ist ein fatales Signal. Um das zu verhindern, dass das Gericht zu dieser Entscheidung kommt aufgrund der geltenden Gesetzeslage [Welch‘ Pädophilenfreund hat sich das denn ausgedacht??], sagen wir, es muss eine Gesetzesänderung geben. […] Wenn jetzt eben so ein Urteil da ist, das eventuell vom Bundesgerichtshof bestätigt wird [Na, da kommt doch Freude auf: Bei all den (erzkonservativen) Islamverbänden und -verstehern!!], kann es sein, dass viel mehr Minderjährigenehen anerkannt werden und diese Ausnahme zum Regelfall wird.“

Und selbst, wenn auch wenige, Islamwissenschaftler opponieren. Mathias Rohe:

„Im Islam und im islamischen Recht gibt‘s ja nun heftige Debatten über die Frage, ob man Minderjährigenehen verbieten solle [oder, wie in der Türkei gerade diskutiert, ermutigen solle], und viele sagen: Ja, das muss man tun. Also, man hat ja auch Verbündete in diesem Lager.“

Doch an deutschen Gerichten gilt: Im Zweifel für das Recht auf Kinderehe! —

(Wann wohl die ersten unserer Mädchenbumbsenthusiasten ausreisen, konvertieren, ihre Staatsangehörigkeit ändern und dann geehelicht und mit Kinderharem als besonders schutzbedürftige Flüchtlingsfamilie remigrieren?? Das könnte ein höchst lukratives Geschäftsmodell werden…)

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„öp kızım öp“ – Merkel gratuliert…

 

Frog1(Hasnain Kazim, Türkisches Parlament: Kniefall vor Erdogan, SPIEGEL online, 20.5.2016)

„Am Sonntag reist Bundeskanzlerin Angela Merkel zum fünften Mal seit Oktober in die Türkei. Die spannende Frage ist: Wird sie diesmal die Entwicklung in der Türkei öffentlich kritisieren? Und wenn ja, wie laut und deutlich?“ (im Original keine Hervorhebungen)

Falsch, mein Lieber. Die Frage lautet vielmehr: Wird sie sich beim Händchen-, Füßchen-, etc.-Küssen erwischen lassen??

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Des Landgerichts Hamburg‘ Verbot von Böhmermanns Erdoğan-Hymnos

Frog1(Hamburger Justiz, Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Böhmermann, 17.5.2016)

Wie kaum anders zu erwarten erließ das Landgericht Hamburg auf

„Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan eine einstweilige Verfügung gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann“ (im Original komplett in Fettdruck)

und dessen posthomerischen Hymnos:

ΕΙΣ ΕΡΔΩΓΑΝ

Hat doch unser Mutti schon zuvor vom Olymp herab ihr Urteil verkündet…

Recht hübsch nachzulesen aber ist nun, dass die beanstandeten Textpassagen im Anhang (in der Landgerichtsedition) nochmals – ja sogar rot markiert – eigens zitiert sind. Danke!!

„Gegenstand des Antrags sind die als Gedicht unter dem Titel „Schmähkritik“ dargebotenen Äußerungen Böhmermanns aus der Sendung „Neo Magazin Royale“ vom 31. März 2016. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht dem Antrag teilweise stattgegeben und Böhmermann die Äußerung bestimmter Passagen des Gedichts untersagt, die Erdoğan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen muss. [Ist das nicht süß??] Diese Textpassagen sind im Anhang zu dieser Mitteilung in kursiv-roter Schrift gekennzeichnet und eingerückt. Hinsichtlich der übrigen Teile des Gedichts (im Anhang in Normalschrift abgedruckt) hat das Gericht den Antrag Erdoğans zurückgewiesen.“ (im Original keine Hervorhebung)

Soll wohl heißen: Nicht zu zitieren verboten sind – bislang – u.a. die Eingangszeilen der schmähenden Lobpreisung des Gottes, nämlich:

„Sackdoof, feige und verklemmt, [/] ist Erdogan der Präsident.“

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In memoriam Berkin Elvan

Frog1(Hasnain Kazim, Polizeigewalt bei Gezi-Protest: Türkischer Junge stirbt nach neun Monaten Koma, SPIEGEL online, 14.3.2014)

(Hasnain Kazim, Türkei: Erdogan nennt toten Jungen „Terrorist“, SPIEGEL online, 14.3.2014)

(Genf bleibt hart: Foto mit Erdogan-Kritik wird nicht entfernt, SRF online, 26.4.2016)

(Matthias Krupa, Löschen, wenn es brennt, ZEIT, 28.4.2016, 2)

Am 11.3.2014 stirbt Berkin Elvan, 15 Jahre, nach 269 Tagen im Koma.

„Er [Elvan] ist das achte Todesopfer der Gezi-Proteste vom Sommer 2013 – sieben Zivilisten und ein Polizist.“

Am Sonntag, 16.6.2013, machte sich der Junge „in aller Frühe auf den Weg, um Brot zu holen für das Frühstück. […]

Augenzeugen berichten, er sei vorsichtig gewesen, habe sich umgeschaut und die Menschenansammlungen gemieden. Als er um eine Straßenecke bog, stieß er auf Polizisten. Was die dachten, ob Worte fielen, all das lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Aber Beobachter berichten, dass einer von ihnen aus nur wenigen Metern Entfernung eine Tränengasgranate auf Berkin feuerte.

Der Junge fiel zu Boden, er blutete stark. [..] In den Tagen nach dem Vorfall las man in türkischen Zeitungen gelegentlich von dem Jungen. Dann hörten die Berichte auf. Ein Name wurde nie genannt. […]

„Der Staat deckt den Täter“

Nach Bekanntwerden von Berkins Tod kam es [… überall] in der Türkei […] zu Protesten [… Doch:]

Im Fall Berkin Elvan [..] gibt es nicht einmal Ermittlungen. Regierungschef Erdogan hatte selbst stolz verkündet, er habe der Polizei den Befehl gegeben, mit Härte gegen „die Terroristen“ vorzugehen, wie er die Demonstranten bezeichnete.“ (Kazim, 11.3.2014)

Am Freitag [14.3.2014] erwähnte er [Erdoğan] bei einem Wahlkampfauftritt in Gaziantep erstmals öffentlich den Namen des 15-jährigen Berkin Elvan [..].

Doch anstatt sein Mitgefühl auszudrücken, stieß er die Familie Elvan und Hunderttausende von Menschen, die um den Jungen trauern, vor den Kopf: Berkin Elvan sei „Mitglied einer terroristischen Organisation“ gewesen, sagte Erdogan.
Soweit die Vorgeschichte. Nun also erinnert
Demir Sönmez, der kurdisch-armenische Wurzeln hat, [in] einer Ausstellung mit 58 Fotografien auf der Place des Nations vor dem Sitz der Vereinten Nationen“ (SRF)
u.a. auch an Elvan.

«Ich heisse Berkin Elvan. Die Polizei hat mich auf Befehl des türkischen Ministerpräsidenten getötet.» Dieser Text ist auf einer Fotografie zu lesen, die derzeit in Genf im Rahmen einer Ausstellung über Demonstrationen gezeigt wird. Dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist das Bild ein Dorn im Auge. Er forderte unmissverständlich, dass die Fotografie entfernt wird. Doch davon will die Genfer Regierung nichts wissen: Sie stellt sich hinter die Macher der Ausstellung, wie der zuständige Stadtrat nun gegenüber «10vor10» sagt.

«Genf wird sich von gar keinem Land beeinflussen lassen. Genf und die Schweiz stehen für die Meinungsäusserungsfreiheit ein.“ (SRF; im Original keine Hervorhebungen)

Ja, Frau Merkel, so souverän kann man/frau auch reagieren…

Besonders fatal an unser Muttis Kotau ist, dass sie Deutschland als erpressbar hinstellt. Matthias Krupa hat Recht: Die Türkei ist „gerade dabei ihre Macht zu testen“. —

Tja, da kann/frau wohl nur sagen: Test nicht bestanden, Frau Merkel!

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EuGH rügt Diskriminierung der Aleviten in der Türkei

Frog1(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Türkei diskriminiert Aleviten, SPIEGEL online, 26.4.2016)

(Ulrich Amling, Völkermord, bitte löschen, TAGESSPIEGEL online, 25.4.2016)

(Rücksicht auf Türkei: Grüne ziehen Antrag zu Völkermord in Armenien zurück, SPIEGEL online, 25.2.2016)

Die 20 Millionen Aleviten in der Türkei sind schlechter gestellt als die Sunniten – das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Nun muss Ankara die Lage der Gläubigen verbessern.“ (Spiegel)

Mal sehen, was sich der Sultan zu den Aleviten nun einfallen lässt…

Ob er wohl in Brüssel vorstellig wird?? Wie jüngst unter Bezug auf die Armenier anlässlich von Konzerten der Dresdner Sinfoniker:

Die Ständige Vertretung der Türkei bei der EU verlangt von der [Europäischen] Kommission, die Förderung eines Konzertprojekts zu stoppen – und die Beschreibung aus dem Internet zu tilgen. Betroffen ist eine europäische Koproduktion der Dresdner Sinfoniker mit Musikern aus der Türkei, Armenien, den ehemaligen jugoslawischen Staaten und Deutschland.

Sie greift eines der letzten Tabus des 20. Jahrhunderts auf, den ersten Völkermord, dem schreckliche folgen sollten. „Aghet“ heißt Katastrophe – und nichts anderes war der Genozid an den Armeniern, der vor 101 Jahren begann und bis zu 1,5 Millionen Menschen das Leben kostete.“ (Tagesspiegel; im Original kein Fettdruck)

Und man/frau sollte nicht vergessen: Der Möchtegernsultan zu Ankara ist das Schatziputzi unserer Kanzlerin. Doch mit ihrer devoten Haltung ist sie nicht allein:

Rücksicht auf Türkei: Grüne ziehen Antrag zu Völkermord in Armenien zurück“

Unübertroffen aber ist Merkel – bislang jedenfalls – in der Radikalität ihrer Position.

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Merkels Türkei-Deal: Droht statt Flüchtlings- nun die Türken-Invasion?

Frog1(Christoph B. Schiltz, Der Merkel-Deal funktioniert. Doch die Zerreißprobe droht, WELT online, 21.4.2016)

(Nâzım Hikmet, Die Luft ist schwer wie Blei, Hava Kurşun Gibi Ağır, Gedichte, Übersetzt von Helga Dağyeli-Bohne u. Yıldırım Dağyeli, Frankfurt a.M., 21993)

„Brüssel paradox: Einerseits zeigt der EU-Flüchtlingsdeal mit der Türkei Wirkung, weil die Zahl der Flüchtlinge, die auf illegalem Weg nach Griechenland kommen, drastisch sinkt. Andererseits gerät die gesamte Vereinbarung zwischen Brüssel und Ankara immer mehr in schweres Fahrwasser: Die türkische Regierung drängt auf Visumfreiheit für 80 Millionen Türken ab Juni.

„Falls nicht, kann natürlich niemand erwarten, dass die Türkei sich an ihre Verpflichtungen hält“, sagte der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoglu. Damit deutet er an, dass Ankara die Schleusen für Flüchtlinge nach Europa bald auch wieder öffnen kann und zugleich keine Migranten aus Griechenland mehr zurücknimmt.“ (im Original keine Hervorhebungen)

Ganz prima !! Damit hätte die Türkei endlich erreicht, was sie seit ewigen Zeiten anstrebt. — Merkel, wir danken Dir! Merkel, wir lieben Dich! —

Wie sagte der einst ins sowjetrussische Exil geflohene Dichter Nâzım Hikmet im Gedicht Dâvet / Einladung !! (1947) so schön:

„Dörtnala gelip Uzak Asyadan / Akdenize bir kısrak başı gibi uzanan / bu memleket, bizim.“ (110)

„Dieses Land, das im Galopp aus dem fernen Asien kam / und sich wie ein Stutenkopf ins Mittelmeer streckt / dieses Land ist unser.“ (Übersetzung: Dağyeli-Bohne, 111)

… als ob frau die Türkenwanderung am Mittelmeer (je-jäh) stoppen wollte -, könnte?

EU: Willkommen im Erdo-Merkelland!

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Korrespondent V. Schwenck: Opfer von Merkels Kuschelkurs gegenüber Erdoğan

„Der ARD-Fernsehkorrespondent Volker Schwenck ist am Dienstag bei seiner Einreise in die Türkei festgesetzt worden. Die türkischen Behörden verweigerten dem SWR-Reporter am Flughafen Istanbul die Einreise. Dem SWR zufolge wurden Schwenck keine Gründe genannt. Journalistenverbände forderten die sofortige Freilassung des 48-jährigen Korrespondenten.
„Endstation Istanbul“
Schwenck kam aus dem ARD-Büro in Kairo und wollte von Istanbul aus weiter in das türkisch-syrische Grenzgebiet reisen, um dort mit syrischen Flüchtlingen zu sprechen. Schwenck twitterte, ihm sei von den türkischen Behörden gesagt worden, es gebe einen Vermerk zu seinem Namen. „Endstation Istanbul. Einreise in Türkei verweigert“, schrieb er.
DJV: „Vorgehen reine Schikane“
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) rief die Türkei auf, den Korrespondenten ungehindert seine Recherchen durchführen zu lassen. Der DJV-Vorsitzende Frank Überall sagte: „Das Vorgehen der Behörden gegen Schwenck ist reine Schikane, die durch nichts zu rechtfertigen ist.“ Aus seiner Sicht räche sich nun das Entgegenkommen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gegenüber dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im Fall Böhmermann.“ (heute; im Original sind nur die Überschriften fett gedruckt)
Wir gratulieren unser aller Mutti Biedermann zu ihrer suptertoll-erfolgreichen Einschleimpolitik gegenüber Brandstifter Erdogan!! Hoch soll sie leben, hoch soll sie leben, dreimal hoch!!
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Merkel opfert Böhmermann aus Gründen guter „Staatspraxis“ II

Frog1(Strafverfolgung im Fall „Jan Böhmermann“: Statement von Angela Merkel am 15.04.2016, phoenix online, 15.4.2016)

(Marcel Joppa, Glückwunsch, Herr Böhmermann! – Wie Satire Merkel mundtot macht, SPUTNIK online, 17.4.2016)

(Thomas Walde, Berlin direkt, 17.4.2016)

(Nikos Kazantzakis, Die letzte Versuchung, Deutsch von Werner Kerbs, rororo5464)

Die Begründung:

„Ich möchte dazu gerne näher Stellung nehmen. Die Türkei ist ein Land, mit dem Deutschland eng und freundschaftlich verbunden ist: Über die vielen Menschen mit türkischen Wurzeln hier im Land, über enge wirtschaftliche Verflechtungen und unsere gemeinsame Verantwortung als Aliierte in der Nordatlantischen Allianz. Die Türkei führt Verhandlungen für einen Beitritt zur Europäischen Union. In dieser engen Partnerschaft sind gegenseitige, auch völkerrechtlich geschuldete Achtung ebenso wie der offene Austausch zu den Entwicklungen des Rechtsstaats, der Unabhängigkeit der Gerichte und des Meinungspluralismus von besonderer Bedeutung. Umso mehr erfüllen uns die Lage der Medien in der Türkei und das Schicksal einzelner Journalisten mit großer Sorge wie auch Einschränkungen des Demonstrationsrechts. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft auf allen Ebenen die Postulate von Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und Pluralismus gegenüber der Türkei anmahnen. Wir treten dafür ein, dass bei unseren Partnern und Verbündeten die Freiheit der Meinung und die Unabhängigkeit der Justiz in gleichem Umfang gewährleistet sein müssen wie in Europa und anderen Ländern der demokratischen Welt. Wir setzen uns gegenüber anderen Staaten dafür ein, die Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit und die Pressefreiheit zu achten. Wir fordern ihre Achtung und ihren Schutz auch von der Türkei ein. Wir fordern das, weil wir von der Stärke des Rechtsstaats überzeugt sind. Im Rechtsstaat sind Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit und die Pressefreiheit elementar. Sie sind elementar für Pluralismus und Demokratie. Im Rechtsstaat ist die Justiz unabhängig. In ihm ist garantiert, dass die Verfahrensrechte des Betroffenen gewahrt werden. In ihm gilt die Unschuldsvermutung. Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. In ihm bedeutet die Erteilung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung des speziellen Delikts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten weder eine Vorverurteilung des Betroffenen noch eine vorgreifende Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit, sondern lediglich, dass die rechtliche Prüfung der unabhängigen Justiz überantwortet wird und nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte das letzte Wort haben werden. Genau in diesem und in keinem anderen Verständnis und genau in diesem und in keinem anderen Gesamtrahmen wird die Bundesregierung im vorliegenden, konkreten Fall hinsichtlich des Moderators Jan Böhmermann die von mir eingangs vorgetragene Ermächtigung erteilen. Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass unabhängig von diesem konkreten Verfahren die Bundesregierung der Auffassung ist, dass Paragraph 103 Strafgesetzbuch als Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre für die Zukunft entbehrlich ist. Wir werden deshalb einen Gesetzentwurf zu seiner Aufhebung vorlegen. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden und 2018 in Kraft treten. Vielen Dank.“

Eine recht merkwürdige Begründung.

  • Der Name des Antragstellers (Erdoğan) wird nicht genannt, verschwiegen. Der Name des zu Sanktionierenden aber ist genannt. Er wird vorgeführt, an den Pranger gestellt: Böser, böser Böhmermann!! – Das erinnert an das Verfahren gegen Jesus. Der feiste Kaiphas – von Kazantzakis als „dlck, gedunsen“ geschildert (362) – verlangt von Pontius Pilatus Jesus‘ Kreuzigung. Und der Römer antwortet:

„»Wenn er eure Religion kränkt, bestraft ihn. Ich wasche meine Hände. [Denn] Rom rührt er nicht an.«“ (361)

So sieht Merkel das wohl auch… Sie gibt das Unschuldslamm. Sie ist ja auch nicht angegriffen. Ich kann nix dafür!! Lasst mich in Ruh‘!! Ausbaden sollen’s die andern. Wie’s ausgeht, kann, könnte ihr letztlich wurscht sein…

  • … ist es ihr aber nicht. Sagte sie ihrem Schatziputzi, der beleidigten Oberwurst aus Hinteranatolien doch schon, dass der böse böse Böhmermann sich „bewusst verletzend“ verhalten habe. Na, wenn das keine, wenn auch nur politische Vorverurteilung ist…
  • Statt Erdoğan wird die Türkei als Beleidigte angesprochen. Und sie ist nicht irgendwer: Sondern wichtig! Mit ihr will frau es sich nicht vergraulen. Als Gründe genannt werden: erst Freundschaft, dann Migranten (potenzielle Wähler) dann Wirtschaft, dann Nato, dann EU (dann Flüchtlingskrise. Letzteres natürlich verschwiegen). Diesem Partner ist „völkerrechtlich geschuldete Achtung“ entgegenzubringen. Jawohl! Du böser, blöder Böhmermann!! Kusch gefälligst, du Hund!!
  • Das „Persönlichkeitsrecht und andere Belange [gelte es] gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen“. Was diese anderen Belange sind??

„Im Moment beobachten wir, dass die Bundesregierung und die EU zu Menschenrechtsverletzungen schweigen. Sie haben offenbar nur im Blick, die Flüchtlingskrise in irgendeiner Weise zu lösen.“ (Marie Lucas, Amnesty International)

  • Absurd: Lex Erdoğan als Auslaufmodell: Der Sultan ist wohl die letzte Person, die von Staats wegen eine Beleidigungsklage vor deutschen Gerichten anstrengen darf. Welch‘ Ehre!! Hosianna, dem Herrn und seiner huldvollen Herold-Mutti!!

Thomas Walde über die Bundesregierung:

„Feige und verklemmt ist ihr Umgang mit Erdoğan, dem Präsident“

Frog4

 

Merkel opfert Böhmermann aus Gründen guter „Staatspraxis“ I

Frog1

(Regierung erlaubt Böhmermann-Ermittlungen, tagesschau.de, 15.4.2016)

(„Merkel übertrifft den Irren vom Bosporus“, WELT online, 12.4.2016)

Bundeskanzlerin Merkel über die Entscheidung zur Strafverfolgung von Jan Böhmermann am 15.4.2016:

„Gesetzliche Voraussetzung über die Strafverfolgung des speziellen Delikts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten ist eine Ermächtigung der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat dieses Ersuchen entsprechend der Staatspraxis geprüft. An dieser Prüfung waren das Auswärtige Amt, das Bundesjustizministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundeskanzleramt beteiligt. Es gab unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD. Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen.“

Bravo!

Merkel wertet Erdoğans Recht, Böhmermann in Deutschland strafrechtlich belangen zu dürfen, höher als den Schutz eines deutschen Bürgers vor Strafverfolgung durch einen ausländischen Despoten. Ganz großartig! Deutsche Gerichte werden jetzt also – auf Kosten des deutschen Steuerzahlers – dazu instrumentalisiert, Frau Merkels Vorab-Eingeständnis, Erdoğan sei beleidigt worden – Merkel nannte Böhmermanns Gedicht „bewusst verletzend“ – strafrechtlich zu prüfen.

Immerhin: Merkels politische Vorverurteilung Böhmermanns als Beleidiger ihres Freundes, des mächtigen Sultans, ist nun bestätigt. Das verheißt NICHTS Gutes…

Kuscht ihr Bürger! Eure Kanzlerin gibt die Richtung vor: Es lebe der Untertan!!

Heinrich Manns „Der Untertan“ hat den Maßstab […] gesetzt [… Dieser Roman] hat in hundert Jahren keine echten Nachfolger gefunden. Wenn wir ihn nun wieder lesen – ein entsetzliches Vergnügen –, merken wir, was unsere Gegenwartsliteratur der Gegenwart schuldig bleibt.“ (Michael Ebmeyer, Erklär‘ mir Deutschland – am besten unterhaltsam, WELT online, 31.7.2014; im Original keine Hervorhebungen)

Doch, Mutti sei Dank, haben wir nun reichlich, wenn auch epigonales Anschauungsmaterial…

Und was macht unser Mutti als nächstes:

Untertan, äh „Bundeskanzlerin Angela Merkel wird am 23. April in die Türkei reisen.“

Na, da kam der Kotau ja gerade noch rechtzeitig…

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Ist Merkels Flüchtlingspolitik wirklich alternativlos?

Frog1(Bernd Stegemann, Die andere Hälfte der Wahrheit, ZEIT, 31.3.2016, 34)

(Mark Schieritz, Schummeln für die Griechen, ZEIT, 7.4.2016, 33)

(Bertolt Brecht, Der gute Mensch von Sezuan, es 73)

Besten Dank, Bernd Stegemann, dass Sie mit Verweis auf Bertolt Brechts Der gute Mensch von Sezuan die behauptete Alternativlosigkeit zu der von Mutti und ihrer Gutmenschgefolgschaft propagierten Flüchtlingspolitik dialektisch entzaubern.

In Brechts Stück sind die Rollen klar verteilt: Die Gute ist „die Prostituierte Shen Te“ (12). Der Böse ist Shui Ta. Shui Ta ist jedoch in Wirklichkeit Shen Te. Shen Te verwandelt sich nur ab und an in die Person Shui Ta, um ihren Bittstellern den Bösen vorspielen zu können.

Shui Ta:  „Sie [Shen Te] läßt Ihnen [all denen, die ihr Gutsein einfordern (ohne Gegenleistung)] sagen, daß sie nunmehr, nachdem ich da bin, nichts mehr für Sie tun kann.“ (32)

Stegemann:

„Die Erkenntnis ist so einfach wie realistisch: Wer in einer schlechten Welt gut sein will, braucht die Hilfe eines schlechten Menschen.“

Und dann gibt es bei Brecht da noch die drei (!) Götter, die durch die Welt irren auf der Suche nach dem schlechthin, rein guten Menschen. Und die, obwohl sie einen solchen nicht finden können, sich weigern, die von ihnen geschaffene Welt als – zumindest – nicht absolut perfekt anzuerkennen. Hier kommt die vorgebliche Alternativlosigkeit ins Spiel, wohl am brutalsten vom Idealisten Leibniz formuliert: Gegen die prästabilisierte Harmonie zu opponieren ist Blasphemie. (Darin, übrigens, ist man sich mit dem IS durchaus einig.)

Die Shui Tas der Flüchtlingspolitik:

Stegemann identifiziert drei personae:

  1. „die Staaten des Westbalkans […], die […] die Drecksarbeit übernehmen“. Ihre Rolle ist es, die Grenzen dicht zu machen, damit Deutschland weiter so tun kann, als ob seine Grenzen offen wären…
  2. die AfD als das ganz „andere, mit dem man nichts zu tun haben will.“
  3. die Türkei, „über Nacht zum wichtigsten Verbündeten geadelt, damit sie das schmutzige Geschäft der Grenzsicherung übernimmt.“
  4. EXKURS: Nicht zu vergessen: Die Griechen. Die hat Stegemann zwar nicht genannt, aber auch die sind nicht blöd:

„Die Kanzlerin ist bei ihrem Plan zur Sicherung der europäischen Außengrenzen auf den guten Willen Griechenlands angewiesen. Die Griechen scheinen entschlossen, diesen Vorteil auszuspielen – zumal sie mit ihrer Forderung nach einer Abmilderung der Sparauflagen international zunehmend auf Verständnis stoßen.“ (Schieritz)

Zwischenfazit:

„Die Perversion in der deutschen Flüchtlingspolitik besteht darin, mit dem mahnenden Zeigefinger einer Willkommenskultur auf alle anderen Länder zu weisen und zugleich lebensgefährliche Hindernisse aufzurichten, damit es eine Auslese derjenigen gibt, die es bis zur offenen deutschen Grenze schaffen“. (im Original keine Hervorhebung)

Die Gutmenschen aber – wie die Götter bei Brecht – sonnen sich „im Wohlgefühl ihres eigenen Gutseins“, wie sie doch alles wunderbar eingerichtet haben: Prästabilisierte Harmonie eben. Denn die Zeche zahlen nicht sie, die Wohlsituierten, die am Ende des Stücks gleichwohl ziemlich gerupft aussehen — Gutmenschen, nehmt Euch in Acht! —, sondern zunächst und zuerst (!)

„die Geringverdiener und diejenigen, die schon jetzt am untern Rand leben. Hier entbrennt der Konkurrenzkampf um die wenigen qualifizierten Jobs, bezahlbaren Wohnraum und die letzten öffentlichen Orte, an denen man sich ohne Geld aufhalten darf.“

Eine Alternative zur vorgeblichen Alternativlosigkeit…

Was laut Stegemann Not tut: Die vorgebliche Alternativlosigkeit zu demaskieren und einen Gegenentwurf zu wagen:

„Die einzig richtige Antwort wäre die Herstellung einer sozialen Gleichheit aller Lebensbedingungen. [… Denn] das Erstarken der AfD [… und der] Flüchtlingsstrom [… sind] beides […] konkrete Folgen eines globalen Kapitalismus.“

Denn, so Brecht:

„Ach, die Gebote der Götter [/] Helfen nicht gegen den Mangel.“ (65)

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