Bundesverfassungsgericht erteilt Gauck und Konsorten schallende Ohrfeige

(Bundesverfassungsgericht, Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten in Deutschland, Pressemitteilung Nr. 16/2017 vom 10. März 2017, Beschluss vom 08. März 2017, 2 BvR 483/17)

Dem ängstlich-kriecherischen Verhalten unserer Freiheitsapologetenkaste (Gauck, Merkel, Gabriel, Steinmeier und ihren Mitläufern und Untertanen) gegenüber den Vertretern des türkischen Operettensultanats (Özdemir) stellte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8.3.2017 klar:

„Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen [haben] weder von Verfassungs wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland. Hierzu bedarf es der Zustimmung der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung fällt. Soweit ausländische Staatsoberhäupter oder Mitglieder ausländischer Regierungen in amtlicher Eigenschaft und unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität in Deutschland auftreten, können sie sich nicht auf Grundrechte berufen. [!!] Denn bei einer Versagung der Zustimmung würde es sich nicht um eine Entscheidung eines deutschen Hoheitsträgers gegenüber einem ausländischen Bürger handeln, sondern um eine Entscheidung im Bereich der Außenpolitik, bei der sich die deutsche und die türkische Regierung auf der Grundlage des Prinzips der souveränen Gleichheit der Staaten begegnen.“ (im Original keine Hervorhebungen)

Mal sehen, was sich die öffentlich Geohrfeigten nun einfallen lassen, um uns ihr Versteckspiel hinter der Persona der Meinungsfreiheit weiter als alternativlos vorzugaukeln…

Welch Theater…

 

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